Zunehmender gesetzlicher Luft- und Umweltschutz

Ein neues Gesetz wurde verabschiedet. 146/2023 Slg. zum Luftschutz, das zusammen mit seinen Durchführungsverordnungen bis zu 11 Richtlinien der Europäischen Union in die slowakische Rechtsordnung umsetzt und so einen wirksamen und umfassenden Schutz im Bereich des Luftschutzes als Teil der Umwelt gewährleistet.

Das Luftschutzgesetz konzentriert sich auf drei Hauptziele: Gesamtluftqualität, Reduzierung der Schadstoffemissionen und Reduzierung der Emissionen an der Quelle. Neben der Festlegung der zulässigen Luftverschmutzungs- und Emissionsanforderungen für stationäre Luftverschmutzungsquellen werden auch Qualitätsanforderungen für ausgewählte Produkte wie Kraftstoffe oder regulierte Produkte festgelegt. Mit dem neuen Luftschutzgesetz wurde eine Sondergenehmigung für ortsfeste Luftverunreinigungen eingeführt. Dabei werden die entscheidenden Betriebsbedingungen der Ressource, einschließlich der Emissionsgrenzwerte, festgelegt.

Das neue Gesetz erweitert die Befugnisse des Landes, der Bezirksbehörden und der Kommunen im Kampf um die Verbesserung der Luftqualität. Das neue Gesetz stärkt insbesondere die Kompetenzen der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung. Auch die Möglichkeit der regionalen und lokalen Selbstverwaltung, Programme zur Luftreinhaltung zu entwickeln.

Es werden Räume für die Regulierung und Reduzierung von Gerüchen geschaffen und auch die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität geregelt. Auch im Bereich der Genehmigungen wird es Änderungen geben, der Betrieb stationärer Luftverunreinigungsquellen wird nur noch auf Grundlage einer Sondergenehmigung möglich sein. Die Genehmigung wird genau festgelegte Emissionsgrenzwerte und Betriebsbedingungen enthalten.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Möglichkeiten zur Durchführung einer rigorosen Luftreinhaltung und der Verhängung von Sanktionen durch den Staat, die deutlich ausgeweitet werden. Bei großen Luftverschmutzungsquellen kann die slowakische Umweltinspektion oder das Bezirksamt Bußgelder von bis zu 1.000.000 Euro verhängen. Auch Verbrennungsanlagen in Haushalten können überprüft werden, wenn eine Initiative gemeldet wird. Mit der ersten Initiative warnt die Gemeinde den Bürger vor einem möglichen Gesetzesverstoß, mit der zweiten Initiative entzieht die Gemeinde die Kontrolle, die eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen wird. Bei der Inspektion ist die Inspektion berechtigt, Asche und Schmierstoffe aus dem Schornstein zur Analyse zu entnehmen. Zur konsequenten Umsetzung der Kontrollaktivitäten plant das Umweltministerium eine deutliche personelle und sachlich-technische Stärkung der Kapazitäten der Kontroll- und Bezirksbehörden.

Ein Verstoß gegen das Müllverbrennungsverbot, der bei einer Kontrolle durch die Gemeinde oder die Aufsichtsbehörde festgestellt wird, wird mit einem Bußgeld belegt. Eine natürliche Person wird wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe belegt, eine juristische Person wegen einer ordentlichen Straftat.

Darüber hinaus wurde eine Regelung für ausgewählte Sondertätigkeiten eingeführt, sofern diese selbstständig durchgeführt werden und nicht an eine ortsfeste Quelle angeschlossen sind. Für diese Aktivitäten sind keine Einzelgenehmigungen erforderlich.

Eine weitere wesentliche Änderung im Zusammenhang mit dem neuen Luftschutzgesetz ist die gesetzliche Regelung des Luftreinhaltegebührengesetzes. Es ändert die Höhe der Grundgebühren so, dass ihre Höhe den negativen Auswirkungen der Freisetzung von Schadstoffen in die Luft Rechnung trägt und Luftverschmutzer motiviert, ihre Emissionen weiter zu reduzieren. Das neue Gesetz sieht vor, den Gebührensatz so zu erhöhen, dass er sich bis 2030 verdoppelt. Ab 2031 sollen die Gebühren jährlich entsprechend der Höhe der Inflation erhöht werden. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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