Alle Leistungen
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
In der Anwaltskanzlei LEXANTE sind wir Ihr zuverlässiger Partner für umfassende und professionelle Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie professionell im Einklang mit den geltenden Gesetzen, wie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Wir helfen Ihnen, interne Prozesse einzurichten, Dokumentationen zu erstellen und sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen vollständig den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Wir schützen Ihr Recht auf Privatsphäre, minimieren Risiken und stellen sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtmäßig, transparent und sicher verarbeitet werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Experten für den Schutz personenbezogener Daten in der Slowakei suchen.
Unsere Spezialisierung im Bereich Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Unsere Anwälte verfügen über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir überwachen die Entwicklung der relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere der DSGVO-Verordnung, des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und der damit verbundenen europäischen und slowakischen Vorschriften. Dadurch können wir Ihnen aktuelle, genaue und zuverlässige Rechtshilfe im Umgang mit verschiedenen Situationen bieten, von der Festlegung interner Regeln über die Ausarbeitung von Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten bis hin zur Vertretung vor dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten. Ob Unternehmer, E-Shop, Arbeitgeber, Bildungseinrichtung oder Non-Profit-Organisation, im LEXANTE-Büro finden Sie einen kompetenten Partner für die rechtmäßige, sichere und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten.
Unsere juristischen Dienstleistungen
Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO
Wir helfen unseren Kunden, die Anforderungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) effektiv umzusetzen. Wir stellen sicher, dass alle Prozesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen rechtmäßig, transparent und sicher sind. Wir entwickeln für Sie Datenschutzrichtlinien, interne Richtlinien und Einwilligungen der betroffenen Personen und minimieren so rechtliche Risiken und stellen die Einhaltung der Gesetze sicher.
Rechtliche Beratung zur Datenverarbeitung
Wir bieten kompetente Rechtsberatung für Unternehmen, Institutionen und Unternehmer im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten, von der Ermittlung der Rechtsgrundlage bis zur Einrichtung der korrekten Aufzeichnungen und Dokumentation. Wir helfen bei der Erstellung interner Richtlinien, Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten und Datenverarbeitungsvereinbarungen (DPA).
Řešení případů porušení ochrany osobních údajů a incidentů
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder eines Verlusts personenbezogener Daten leisten wir Ihnen umgehend rechtliche und verfahrenstechnische Unterstützung. Wir helfen bei der Meldung eines Verstoßes an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (ÚOOÚ), bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen sowie bei der Risikobewertung und dem Vorschlag von Korrekturmaßnahmen. Wir stellen sicher, dass das Verfahren DSGVO-konform ist und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen minimiert.
Schutz der Privatsphäre und der Rechte des Einzelnen
Wir vertreten auch natürliche Personen, deren Rechte verletzt wurden, beispielsweise durch unbefugte Weitergabe von Daten, Überwachung, Verletzung der Privatsphäre oder unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir bieten Rechtshilfe bei der Einreichung von Petitionen an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten, Klagen und Schadensersatzansprüchen im Falle einer Verletzung des Rechts auf Privatsphäre.
Vertretung vor dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten
Im Falle einer Inspektion oder eines Verwaltungsverfahrens vertreten wir Sie vor dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Stellungnahmen, Einsprüchen und der Verteidigung Ihrer Interessen, um das Risiko von Sanktionen und Bußgeldern zu minimieren.
Prüfung und Kontrolle im Zusammenhang mit der DSGVO
Wir führen DSGVO-Audits für Unternehmen und Organisationen jeder Größe durch. Wir prüfen Ihre internen Prozesse, Dokumentationen und technischen Maßnahmen, bewerten die Risiken und schlagen konkrete Schritte zur gesetzeskonformen Beseitigung der Mängel vor.
Dienste des Datenschutzbeauftragten (DSB).
Für Organisationen, die gesetzlich zur Erfüllung dieser Verpflichtung verpflichtet sind, bieten wir die Dienste eines Datenschutzbeauftragten an. Wir sorgen für die professionelle Überwachung der Datenverarbeitung, Schulung der Mitarbeiter, Beratung und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
Warum sollten Sie sich für unsere Anwaltskanzlei für Datenschutz- und Datenschutzdienstleistungen entscheiden?
Experten für Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei der Anwaltskanzlei LEXANTE sind wir auf umfassende Rechtsberatung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, der DSGVO und des Datenschutzes spezialisiert. Unsere Anwälte verfügen über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir unterstützen Unternehmen, öffentliche Institutionen und Privatpersonen bei der Bewältigung aller sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten.
Stets im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung
Wir verfolgen die Entwicklung gesetzlicher Vorschriften und Vorschriften (z. B. DSGVO, Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten) auf slowakischer und europäischer Ebene, damit wir Ihnen aktuelle, zuverlässige und wirksame Lösungen anbieten können. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Datenverarbeitungsprozesse vollständig den geltenden Gesetzen entsprechen.
Schutz Ihrer Rechte und Datensicherheit
Unser Ziel ist es, Ihr Recht auf Privatsphäre zu schützen und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten vor Missbrauch geschützt sind. Wir bieten Rechtshilfe bei Rechtsverletzungen, Vertretung vor dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten und Vorschläge für wirksame Maßnahmen zum Schutz Ihrer Interessen.
Wer benötigt den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
Den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten benötigt jeder – von Einzelpersonen über Unternehmer bis hin zu öffentlichen Einrichtungen. Gemäß der DSGVO ist jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet, deren Sicherheit, Rechtmäßigkeit und Schutz vor Missbrauch zu gewährleisten.
Natürliche Personen (Einzelpersonen)
Jeder hat gemäß der DSGVO und der Verfassung der Slowakischen Republik das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre und seiner personenbezogenen Daten. Dieser Schutz ist besonders wichtig bei der Veröffentlichung von Daten im Internet, der Nutzung von Smart-Geräten, beim Online-Einkauf, in sozialen Netzwerken oder am Arbeitsplatz. Einzelpersonen können die Löschung von Daten, den Zugriff auf Daten, die Berichtigung oder die Einschränkung der Verarbeitung beantragen.
Unternehmer und Unternehmen
Jeder Unternehmer, der personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Partnern oder Website-Nutzern verarbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, die DSGVO einzuhalten.
Dies betrifft insbesondere:
Online-Shops
Webseitenbetreiber
Immobilienagenturen
Buchhalter
Ärzte und Kliniken
Marketingagenturen.
Arbeitgeber
Sie müssen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Gehaltsdaten, Anwesenheitsdaten, Verträge und Bewertungen verarbeiten. Sie sind für die Festlegung interner Richtlinien, Einwilligungen, den Datenschutz und den Zugriff auf diese Daten verantwortlich.
Schulen und Bildungseinrichtungen
Sie arbeiten mit Daten von Kindern, Schülern, Eltern und Lehrern. Sie müssen eine verantwortungsvolle und rechtmäßige Verarbeitung sensibler Daten gewährleisten, z. B. bei Videoüberwachungssystemen, Schulunterlagen oder Online-Unterricht.
Gesundheitseinrichtungen
Sie verarbeiten besondere Kategorien von Daten, nämlich Gesundheitsdaten. Sie müssen hohe Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards einhalten.
Gemeinden, Städte und öffentliche Einrichtungen
Sie verarbeiten Daten von Bürgern in verschiedenen Verwaltungsbereichen (Standesämter, Bauverfahren, Sozialdienste usw.). Sie unterliegen der DSGVO und müssen häufig einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen.
Die häufigsten Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz treten in der Praxis immer häufiger auf, insbesondere aufgrund mangelnder Kenntnis der Pflichten gemäß der DSGVO. Zu den häufigsten Fehlern gehören die Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage, unzureichende Datensicherheit, fehlende Information der betroffenen Personen oder falsch eingestellte Kamerasysteme. Diese Verstöße können zu hohen Geldstrafen und einem Vertrauensverlust bei den Kunden führen.
Unrechtmäßige oder unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage (z. B. ohne Einwilligung oder berechtigtes Interesse).
Erhebung von Daten, die nicht erforderlich sind (Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung).
Unzureichende Information der betroffenen Personen
Nichtinformierung der Nutzer/Mitarbeiter darüber, auf welche Weise und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden.
Fehlende oder unvollständige Informationen in Formularen, Datenschutzerklärungen oder auf der Website.
Unzureichender Schutz personenbezogener Daten
Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. schwache Passwörter, unverschlüsselte Daten, ungesicherter Zugriff).
Datenlecks und Vorfälle aufgrund vernachlässigter Sicherheit.
Verletzung der Rechte betroffener Personen
Nichtbefolgung von Anträgen auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Datenübertragung.
Ignorieren von Widersprüchen gegen die Datenverarbeitung.
Nichtmeldung einer Datenschutzverletzung
Verschleierung von Vorfällen oder Nichtmeldung an die Datenschutzbehörde.
Unterlassung von Abhilfemaßnahmen nach einem Verstoß.
Unrechtmäßige Überwachung oder Verfolgung von Personen
Kamerasysteme ohne vorherige Information, Veröffentlichung von Aufzeichnungen ohne Zustimmung.
Überwachung von Mitarbeitern ohne berechtigten Grund.
Fehlende oder fehlerhafte DSGVO-Dokumentation
Fehlende interne Richtlinien, Aufzeichnungen über Verarbeitungsvorgänge, Folgenabschätzungen (DPIA).
Fehlende Verträge mit Auftragsverarbeitern (z. B. Buchhalter, IT-Dienstleister).
Häufig gestellte Fragen
Nicht immer. Die DSGVO ermöglicht die Verarbeitung von Daten auch auf anderen Rechtsgrundlagen, etwa einem Vertrag, einer rechtlichen Verpflichtung oder einem berechtigten Interesse. Die Einwilligung ist nur eine Möglichkeit und unterliegt strengen Regeln.
Ja. Jede Website oder jeder Online-Shop, der personenbezogene Daten sammelt (z. B. über ein Kontaktformular, Cookies oder eine Registrierung), muss über eine klar entwickelte und veröffentlichte Datenschutzrichtlinie verfügen.
Die Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen gilt insbesondere für öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die große Mengen sensibler Daten verarbeiten oder eine systematische Überwachung durchführen (z. B. Kamerasysteme).
Der Zweck und die Art der Datenverarbeitung werden vom Verantwortlichen (z. B. Arbeitgeber) bestimmt.
Der Vermittler verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen (z. B. Buchhalter, IT-Unternehmen).
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse, aber auch Gesundheitsdaten oder biometrische Daten.
Wenn ein Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten vorliegt, müssen Sie diesen innerhalb von 72 Stunden dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten melden. In manchen Fällen ist auch eine Information der betroffenen Personen erforderlich.
Sie haben das Recht:
Zugriff auf Ihre Daten,
Berichtigung oder Löschung von Daten,
Einschränkung der Verarbeitung,
Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Neben finanziellen Sanktionen besteht auch das Risiko einer Reputationsschädigung und eines Vertrauensverlusts der Kunden.
Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet – Unternehmen, Unternehmer, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Schulen, medizinische Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die DSGVO-Verordnung gilt auch für Online-Aktivitäten, wie zum Beispiel den Betrieb eines E-Shops oder den Versand von Newslettern.
Verwenden Sie technische Maßnahmen (z. B. Antivirenprogramme, Verschlüsselung, Passwörter) und organisatorische Maßnahmen (Richtlinien, Schulungen, Zugriffskontrolle), um Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust zu schützen.
Lernen Sie LEXANTE kennen
Wir bieten innovative rechtliche Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, zu wachsen und sich in der anspruchsvollen Geschäftswelt zu behaupten. Das renommierte Ranking Legal500 hat uns zu den vielversprechendsten Anwaltskanzleien in der Slowakei gezählt.
Körperkameras bei Ticketkontrollen: Die DSGVO verlangt, Passagiere zu informieren
Körperkameras bei Ticketkontrollen: Die DSGVO verlangt, Passagiere zu informieren