Kurz zur rechtlichen Regelung von Konflikten

Das internationale und europäische Recht basiert auf Grundpfeilern und Prinzipien, die zur Aufrechterhaltung von Einheit, Ordnung und Harmonie in der Welt führen. Sie sind beispielsweise die Achtung der territorialen Integrität der Staaten, der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die rechtsverbindliche Regelung dieser Grundsätze ist in internationalen Verträgen verankert – vor allem in der Charta der Vereinten Nationen („UN-Charta“), die von rund 190 UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.

Die UN-Charta in Artikel 2.4 verbietet„die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates“.Dies ist Ausdruck eines internationalen Grundsatzes – des Verbots der unbefugten Gewaltanwendung. Kommt es auf dem Territorium eines unabhängigen Staates zu einem bewaffneten Konflikt, kann man von einem Verstoß gegen diesen rechtsverbindlichen Grundsatz sprechen. Zuwiderhandlungen können sanktioniert und haftbar gemacht werden. Verantwortung kann im weiteren und engeren Sinne des Wortes definiert werden. Im engeren Sinne als individuelle Verantwortung des Einzelnen und im weiteren Sinne als Verantwortung des Staates. Allerdings ist bei der Zuweisung der Verantwortung stets der Grundsatz der Unschuldsvermutung zu beachten.

Entscheidungen über Kriegsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag. Zu den Befugnissen und zur Konfliktlösung gehört auch der UN-Sicherheitsrat („UNSC“), der sich aus ständigen und nichtständigen Mitgliedern zusammensetzt. Beispielsweise sind Russland, Frankreich und Großbritannien dauerhaft. Im Falle eines Verstoßes ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemäß der UN-Charta befugt, die Anwendung von Gewalt zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu genehmigen. Eine Ausnahme von der Ausübung dieser Befugnis gibt es für ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, nämlich die Nutzung„Vetorecht“und bringen Sie damit Ihre Missbilligung zum Ausdruck.

Das Völkerrecht kennt verschiedene Arten von Verbrechen: Aggression, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Als Kriegsverbrechen können Handlungen gelten, die während eines bewaffneten Konflikts begangen wurden und einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen (z. B. ein Angriff auf die Zivilbevölkerung).

Der Begriff der Aggression kann aus völkerstrafrechtlicher Sicht als eine Straftat angesehen werden, aus der sich die individuelle Verantwortung ableiten lässt. Das Verbrechen wird im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs wie folgt definiert:Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung einer Handlung“, was eindeutig gegen die UN-Charta verstößt.

Allerdings stellt nicht jeder Verstoß gegen die Normen und Vorschriften des Völkerrechts automatisch ein strafbares Kriegsverbrechen dar. Für eine rechtliche Beurteilung ist es immer notwendig, die Legitimität des Grundes oder einer Handlung, die eine bestimmte Person mit einem bestimmten Verhalten ausführt, zu überwachen und weitere Mittel auszuwählen, die zur Erreichung des Ziels erforderlich sind. Beispielsweise darf ein Angriff auf ein militärisches Objekt nicht als illegal angesehen werden, wenn ausreichende Präventivmaßnahmen zur Rettung der Zivilbevölkerung ergriffen wurden. Andererseits liegt ein Verstoß gegen Normen gerade dann vor, wenn der Angriff auf Zivilisten gezielt und vorsätzlich erfolgte.

Das Völkerrecht regelt auch den Bereich der Umwelt, wo allgemeine Regeln den Einsatz von Waffen, Atomwaffen, nur dann erlauben, wenn sie nicht unnötiges Leid oder umfangreiche und langfristige Schäden an Leben verursachen würden. In diesem Bereich wurde auch der Atomwaffenverbotsvertrag verabschiedet, der 2017 in Kraft trat. Der Vertrag ist nicht für alle Staaten, etwa Russland und die Ukraine, rechtsverbindlich.

Nicht zuletzt stellen bewaffnete Kriegskonflikte auch einen erheblichen Eingriff in grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten dar. Um die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, rechtsverbindliche Vorschriften sowie Frieden und Sicherheit zu wahren und zu respektieren, sollten bewaffnete Angriffe nicht als Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten betrachtet werden, und Konfliktländer sollten stets zu gütlichen Lösungen schreiten.

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