Am 2. April 2020 genehmigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Änderung des Gesetzes Nr. 311/2001 Slg. Das Arbeitsgesetzbuch, das im Zusammenhang mit dem Coronavirus mehrere Änderungen einführt.
Unter normalen Umständen kommt nur die geleistete Arbeit als „Homeoffice“ in Frage.gelegentlich oder unter außergewöhnlichen Umständenmit Zustimmung des Arbeitgebers oder im Einvernehmen mit ihm zu Hause oder an einem anderen Ort als dem üblichen Arbeitsort, sofern die Art der Arbeit, die der Arbeitnehmer verrichtet, im Einklang mit dem Arbeitsvertrag und der Beschreibung steht.
Standardmäßig sollte der Arbeitgeber beispielsweise in anderen Zeiten als einer außergewöhnlichen Situation oder einem Ausnahmezustand nicht einseitig Homeoffice anordnen können, sofern der Gesetzgeber eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer vorschreibt. Jedoch mit Wirkung vom 4. April 2020, während eines Ausnahmezustands, Ausnahmezustands oder Ausnahmezustands und innerhalb von zwei Monaten nach deren Widerruf dieder Arbeitgeber hat das Recht zur AnordnungArbeitnehmer arbeiten im Homeoffice, sofern die vereinbarte Arbeitsform dies zulässt, also auch dann, wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist. Gleichzeitig,Auch der Arbeitnehmer hat das RechtArbeitsleistungen von zu Hause aus erbringen, wenn die vereinbarte Art der Arbeit dies zulässt und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe auf Seiten des Arbeitgebers vorliegen, die einer Arbeitsleistung von zu Hause aus entgegenstehen.
Bei der Umsetzung des Homeoffice stehen diese dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zur VerfügungRechte und Pflichten:
- Der Arbeitgeber mussum erhöhte Ausgaben zu deckenwenn Mitarbeiter ihre eigenen Geräte nutzen
- bedeutet, das für die Tätigkeit des Arbeitnehmers so geeignet oder angepasst ist, dass bei seiner Durchführung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers gewährleistet sind; Eine geeignete Lösung ist beispielsweise das Versenden eines täglichen Berichts des Arbeitnehmers zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt, das Versenden vorbereiteter Dokumente, das Tätigen von Telefonaten, Videoanrufen usw.;
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch daraufregelmäßige Belohnungfür die Arbeit;
- Hat der Arbeitnehmer mehr als vier Stunden am Tag gearbeitet, hat er Anspruch daraufessbar.
Nationalempfiehlt:
- Bewerten Sie Risikenunregelmäßige und flexible Arbeitszeitgestaltung;
- Mitarbeiter befähigenKontakt mit Kollegenmittels audiovisueller Fernkommunikation;
- SicherstellenDrehungMitarbeiter, d. h. abwechselnde Leistung am regulären Arbeitsplatz und im Homeoffice.