Urteil des Gerichtshofs im Fall eines versuchten Zugriffs auf personenbezogene Daten, die in einem Mobiltelefon gespeichert sind

Als die österreichische Polizei ein Paket mit Betäubungsmitteln überprüfte, stellte sie fest, dass das Paket 85 Gramm Marihuana enthielt. Anschließend beschlagnahmte die Polizei das Mobiltelefon des Paketempfängers und versuchte, es zu entsperren, um an die Daten auf dem Telefon zu gelangen, jedoch ohne Erfolg. Gleichzeitig verfügte die Polizei nicht über die Erlaubnis der Staatsanwaltschaft oder des Richters, informierte die betreffende Person nicht und dokumentierte ihre Versuche zur Entsperrung nicht. Die betroffene Person klagte vor einem österreichischen Gericht gegen die Beschlagnahme des Mobiltelefons und erfuhr erst in diesem Verfahren von dem Versuch, das Mobiltelefon zu entsperren.

Das österreichische Gericht fragte den Gerichtshof, ob die österreichische Gesetzgebung, die seiner Meinung nach der Polizei dies erlaubt, mit dem Gesetz vereinbar ist. Zugleich führte er aus, dass dem Betroffenen wegen der ihm zur Last gelegten rechtswidrigen Tat, also nur einer Ordnungswidrigkeit, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht.

Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil in der Rechtssache C-548/21 vom 4. Oktober 2024 klar, dass entgegen der Behauptung einiger Regierungen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auch im Falle eines Versuchs, auf in einem Mobiltelefon enthaltene personenbezogene Daten zuzugreifen, und nicht nur im Falle eines erfolgreichen Zugriffs auf diese Daten gleichermaßen gelten. Die im Mobiltelefon enthaltenen Informationen können sehr sensible Daten der betreffenden Person enthalten und daher kann der Zugriff auf diese Daten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betreffenden Person darstellen.

Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines solchen schwerwiegenden Eingriffs kommt es vor allem auf die Schwere der rechtswidrigen Handlung an, die Gegenstand der Untersuchung ist. Die Annahme, dass nur die Bekämpfung schwerer Kriminalität den Zugriff auf Mobilfunkdaten rechtfertigen könne, würde die Ermittlungsbefugnisse der Behörden zu sehr einschränken. Dies könnte das Risiko der Straflosigkeit von Straftaten im Allgemeinen erhöhen und die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union gefährden.

  • Vorbehaltlich der vorherigen Prüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde.
  • Gleichzeitig ist es erforderlich, der betroffenen Person unverzüglich nach Abschluss der Ermittlungen die Gründe für die Erteilung der Erlaubnis zum Zugriff auf ihre Daten mitzuteilen. Diese Mitteilung kann durch die Mitteilung dieser Informationen nicht gefährdet werden.

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