Neues Gesetz zum Verbraucherschutz – Gesetz Nr. 108/2024 Slg. Artikel & News #117 Mit Wirkung vom 22.05.2024 und Wirkung ab 01.07.2024 wurde ein neues Gesetz zum Verbraucherschutz verabschiedet, das künftig die Grundlage darstellen wird...

Mit Wirkung vom 22.05.2024 und Wirkung ab 01.07.2024 wurde ein neues Gesetz zum Verbraucherschutz verabschiedet, das künftig die gesetzliche Grundregelung in diesem Bereich darstellen und mehrere derzeit gültige Gesetze ersetzen wird. Mit diesem Gesetz wird auch das Verbraucherrecht erheblich modernisiert und an das EU-Recht angeglichen. Das neue Gesetz ersetzt das derzeit gültige Verbraucherschutzgesetz sowie das Verbraucherschutzgesetz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Betriebslösung geschlossenen Vertrags für den Verkauf im Binnenmarkt.

Die wichtigsten Änderungen im neuen Gesetz sind:

  1. die Vereinheitlichung der im EU-Recht verwendeten Begrifflichkeiten, die Aktualisierung der Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Händlers im Zusammenhang mit der Digitalisierung sowie eine Neuregelung der Informationspflichten von Betreibern von Online-Märkten, die beispielsweise Nichtunternehmer treffen müssen;
  2. Verlängerung der Frist für den Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen von ursprünglich 14 Tagen auf 30 Tage, wenn der Vertrag während eines unaufgeforderten Besuchs eines Unternehmers in der Wohnung des Verbrauchers oder während einer organisierten Veranstaltung zum Verkauf und zur Präsentation von Produkten geschlossen wurde;
  3. Einführung der Definition von digitalen Inhalten, digitalen Dienstleistungen oder Dingen mit digitalen Elementen in das Rechtssystem als Reaktion auf Marktentwicklungen und Änderungen im europäischen Verbraucherrecht durch die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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