Überblick über Anti-Pandemie-Maßnahmen

Die gesamtslowakische COVID-Maschine bleibt in burgunderroter Farbe und die nationale III. Warnstufe. Dennoch wird es Änderungen bei den Maßnahmen geben.

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Er wird ab Montag nicht verfügbar seinCOVID-Maschinekein einziger Bezirk in der schwarzen Phase. In der Burgunder-Phase werden es 22 sein, in der Rot-Phase 52 und in der Rosa-Phase fünf.
  2. In den Bezirken vonWarnung der dritten Stufe(Bordphase) Der Test ist sieben Tage gültig. Tage.
  3. Der Schulunterricht wird wieder aufgenommenin allen Schulenund der auflagegemäße Betrieb aller schulischen Einrichtungendes regionalen COVID AUTOMAT.
  4. Schulunterricht in Schulen, in denen nach dem Regionalprinzip COVID AUTOMAT. IV. (Warnstufe) bleibt ausnahmsweise unterbrochen und der Fernunterricht wird fortgesetzt. Auch für die Wiederaufnahme des Betriebs bzw. die außerordentliche Betriebsunterbrechung schulischer Einrichtungen gilt das Regionalprinzip.
  5. Das Essen auf dem Gelände ist gestattetAußenterrassenCafés und Restaurants (Es muss ein Abstand von zwei Metern zwischen den Tischen eingehalten werden).
  6. Fitnesscenter. Maximal sechs und mindestens einer pro 15 Quadratmeter.

Es gilt weiterhin:

Masken tragen und in der Natur bleiben:

  1. Auch der Aufenthalt in der Natur ist erlaubtTrotz der Periode.
  2. Pflicht drinnen, draußenEs ist nicht zwingend erforderlich, die oberen Atemwege abzudecken, bei Personen, die einen Abstand von mindestens fünf Metern zu anderen Personen haben, mit denen sie nicht im selben Haushalt leben.

Operationen:

    Centersind geöffnet, Zutritt mit gültigem Test möglich. Kinderecken und Sitzecken sind geschlossen.
  • Unterbringungsmöglichkeiten funktionieren möglicherweiseohne Gastronomie und Gemeinschaftsnutzung, Unterbringung aus einer Wohngemeinschaft für max. Zimmer. 2 Erwachsene in 1 Zimmer oder Mitglieder eines Haushalts in einem separaten Zimmer mit Sanitäranlagen. Test beim Betreten der Unterkunft und obligatorische Tests der Mitarbeiter.
  • Schwimmbäder und SchwimmbäderSie können öffnen, wenn sie die im Erlass genannten Bedingungen erfüllen.
  • Küchen und LebensmittelgeschäfteSie befinden sich in Gesundheitseinrichtungen und Schulenoffen ist möglichansonsten.
  • Ausstattung von BetriebenPflege des menschlichen Körperssie sindoffenund sie müssen den Arbeitsplatz nach jedem Kunden desinfizieren, woran sie den Zeitplan der Operation anpassen müssen.
  • Museen, Galerien und Ausstellungshallenkann exklusiv organisierenindividuelle Touren.
  • Theoretische Ausbildung und praktischer Unterricht von Fahrschulenist zulässig, wenn die in der Verordnung festgelegten Hygienebedingungen eingehalten werden.Die Ausgabe und Rückgabe von Büchern „durch das Fenster“ ist erlaubt. Das gemeinsame Lesen von Büchern ist mit maximal 6 Teilnehmern erlaubt.

Massenaktionen:

    1. Massenveranstaltungen sind erlaubtbis zu 6 Personen. kirchliche und zivile Trauungs- und Bestattungszeremonien.
    2. Die Anzahl der Besucher gleichzeitig in einer Kirche oder einem ähnlichen Raum darf die Konzentration von einem Besucher pro 15 m2 der für Besucher bestimmten Fläche des Raums nicht überschreiten. Wenn diese Fläche nicht 90 m2 erreicht, dürfen nicht mehr als 6 Besucher anwesend sein. Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen zählen nicht zur Teilnehmerzahl.
    3. Profisportohne Zuschauer / ohne Publikum erlaubt. Ein Coach zählt nicht zur Personenzahl.
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