Mit einem neuen Urteil klärt der Gerichtshof der Europäischen Union die Verbraucherrechte im Bereich Autoleasingverträge und Autokredite. Bei einem Autoleasingvertrag ohne Kaufzwang steht dem Verbraucher nach dem Recht der Europäischen Union ein Widerrufsrecht zu.
Verbraucher haben beim Landgericht in Deutschland eine Klage eingereicht, in der sie geltend machen, sie seien wirksam von Leasingverträgen oder Kreditverträgen mit Banken und Automobilherstellern zurückgetreten. In Anbetracht dessen, dass Verbraucher der Ansicht waren, dass die im Recht der Europäischen Union festgelegte 14-tägige Frist zum Rücktritt vom Vertrag nicht zu laufen begann, weil sie bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert wurden. Die Banken und Automobilhersteller BMW Bank, Volkswagen Bank und Audi Bank hingegen machten geltend, dass es sich hierbei um einen Rechtsmissbrauch handele.
Verbraucher suchten jedoch einen auskunftsberechtigten Autohändler auf und der Vertrag kam dann direkt zwischen diesem Verbraucher und der Bank im Wege der Fernkommunikation zustande. Bei Kreditverträgen fungierten die Verkäufer als Vermittler für die Banken.
Diese Verbraucher traten mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, wobei ein Verbraucher sein Widerrufsrecht erst ausübte, nachdem er den Kredit vollständig zurückgezahlt hatte. Nach dem Recht der Europäischen Union steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, sofern der Vertrag vorsieht, dass er nach Ablauf der Leasingdauer nicht zum Rückkauf des Fahrzeugs verpflichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsschluss im Fernabsatz oder außerhalb der Betriebsräume erfolgt.
Hat ein Verbraucher einen Kreditvertrag mit dem Ziel des Kaufs eines Fahrzeugs abgeschlossen, ohne ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten informiert zu werden, hat er das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm keine vollständigen und richtigen Informationen über den Rücktritt vorgelegt wurden. Wir weisen darauf hin, dass nach Angaben des Gerichtshofs bei Kreditverträgen die für Leasingverträge vorgesehene 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wenn die vom Händler bei Vertragsschluss gemachten Angaben unvollständig oder so unrichtig sind, dass sie Auswirkungen auf die Beurteilung des Verbrauchers über den Umfang seiner Rechte und Pflichten und auf seine Entscheidung zum Vertragsabschluss haben. In einem solchen Fall kann die Ausübung des Rücktrittsrechts nach Ablauf von 14 Tagen in keinem Fall als Rechtsmissbrauch angesehen werden, auch wenn sie lange nach Vertragsschluss erfolgt. Das Gericht stellt jedoch klar, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben kann, wenn der Kreditvertrag bereits vollständig erfüllt ist.