Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Regeln für künstliche Intelligenz

Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung der künstlichen Intelligenz und eines globalen politischen Kontexts, in dem immer mehr Länder große Mengen an Ressourcen in künstliche Intelligenz investieren, schlägt die Europäische Kommission den ersten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz vor, der sich auf ihre Risiken konzentriert und Europa aufbaut.

Am 21. April hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Vorschlag für eine Verordnung zum europäischen Ansatz für künstliche Intelligenz (Proposal for Regulation on European Approach for Artificial Intelligence) vorgelegt, der ein einheitliches Regelwerk für die Regulierung künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union vorschlägt. Obwohl es sich bisher nur um einen Vorschlag handelt, geht es darumder erste Versuch, einen umfassenden Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz zu definieren, das grundlegende Aspekte abdeckt wie: Definition von Anwendungen mit hohem Risiko, regulatorische Verpflichtungen für Anbieter von KI-Systemen, Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Bewertung von Anwendungen mit hohem Risiko und mehr. Ziele erreichenhohes Maß an Schutz der Grundrechte der BürgerEuropäische Union beim Einsatz künstlicher Intelligenz und gleichzeitigdie Entwicklung der Technologie unterstützen. Im Falle seiner Verabschiedung wird der Entwurf der KI-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, der einerseits strenge Regeln für Hochrisiko-KI und hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung enthält, andererseits aber auch Möglichkeiten für eine einfachere KI-Entwicklung bietet.

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