Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte in der Rechtssache C-T46/18 (HK gegen Prokuratuur) fest, dass dies im Strafverfahren zwar möglich seiLive-Daten über Datenübertragung und Standort, die genaue Rückschlüsse auf das Privatleben und somit genaue Rückschlüsse auf das Privatleben und damit die öffentliche Sicherheit ermöglichen.
Der gesamte Prozess begann mit Diebstahl, unbefugter Nutzung einer ausländischen Bankomatkarte und Gewalt in Estland. Der Verurteilte wurde wegen der oben genannten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nachdem dieses Urteil vom Berufungsgericht bestätigt worden war, fragte der Oberste Gerichtshof Estlands, ob Strafverfolgungsbehörden und Vorinstanzenkönnte aus personenbezogenen Daten gewonnene Informationen nutzenim Rahmen der Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste von ihrem Anbieter bezogen werden.
Bezüglich der aufgeworfenen Frage erinnerte der Gerichtshof an seine frühere Entscheidung und stellte fest, dass die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (2002/58/EG) Staaten daran hindert, solche Maßnahmen zu ergreifen, die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste dazu verpflichten, präventive und allgemeine Daten über die Datenübertragung aufzubewahren.
Im Sinne der besagten Entscheidung alsonur wenn:
- bojgegen schwere Straftaten oder
- Verhütungernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit,