Die Novelle des Steuergesetzes bringt eine geringere Steuerbelastung für Kryptowährungen

Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat den Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten zur Änderung des Gesetzes Nr. 595/2003 Slg. zur Einkommensteuer und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze. Ziel des Vorschlags war es, die Steuerlast im Zusammenhang mit dem Verkauf virtueller Währungen zu verringern.

In der Praxis soll dieser Vorschlag das Investieren und Sparen für den Bürger erheblich erleichtern, auch im Rahmen des langfristigen Anlagesparens oder des entstehenden europaweiten Rentensparens. Die derzeitige Besteuerung von Wertpapiererträgen steht in erheblichem Widerspruch zu dem Ziel, Formen des freiwilligen Altersvorsorgesparens zu unterstützen.

Der Gesetzentwurf sah einen Steuersatz von 7 % vor, wenn es sich um Gelder handelt, die aus dem Verkauf virtueller Währungen stammen, nachdem ein Jahr seit deren Erwerb vergangen ist. Gleichzeitig sollten Einkünfte aus dem Verkauf virtueller Währungen innerhalb eines Jahres zusammen mit anderen Einkünften in die Steuerbemessungsgrundlage (Teilsteuerbemessungsgrundlage) einbezogen werden. Im Wertpapiergesetz wird die Verdoppelung des Höchstbetrags der Mittel eingeführt, die innerhalb eines Kalenderjahres im Rahmen der langfristigen Kapitalanlage angelegt werden können. Ziel der Novelle des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen ist es, den Kreis der Anleger, die in alternative Investmentfonds investieren können, zu erweitern und den Anteil der Vermögenswerte, die diese Fonds von qualifizierten Anlegern erhalten können, zu erhöhen.

Der Vorschlag der Abgeordnetengruppe sieht auch eine Änderung des Gesetzes Nr. 1/2003 vor. 580/2004 Slg. auf die Krankenversicherung, wobei das Ziel darin besteht, natürliche Personen von der Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Einkünften aus dem Verkauf virtueller Währungen zu befreien, wenn die virtuelle Währung nicht Teil ihres Betriebsvermögens war, unabhängig von z. B. Zeittests. Der sogenannte Zeittest, der bisher nur für börsengehandelte Wertpapiere galt, war bei einem Verkauf nach mehr als einem Jahr ab Kauf von der Einkommensteuer befreit. Andere Finanzinstrumente wie Kryptowährungen hatten diesen Vorteil jedoch nicht. Experten forderten deshalb schon seit Längerem einen Wandel und machten auf Diskriminierung aufmerksam.

Durch die vorgeschlagene Regelung erhöht sich auch der Höchstbetrag, der innerhalb eines Kalenderjahres in langfristiges Anlagesparen investiert werden kann, von derzeit 3.000 Euro auf 6.000 Euro. Der Gesetzentwurf sieht negative Auswirkungen auf den Haushalt der öffentlichen Verwaltung und positive soziale Auswirkungen vor; gleichzeitig wird kein Einfluss auf das Geschäftsumfeld angenommen. Dieser Vorschlag bringt sehr positive Änderungen mit sich, die von Kryptowährungshändlern sicherlich geschätzt werden.

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