Aufgrund der Tatsache, dass der Vorsitzende des Nationalrats der Slowakischen Republik mit Beschluss Nr. 204/2023 Slg. kündigte Wahlen zum Nationalrat der Slowakischen Republik an und legte deren Abhaltung auf Samstag, den 30. September 2023, fest. Die Wahlen finden von 07:00 bis 22:00 Uhr statt. Wir listen auf, welche Straftaten nicht nur ein Wähler, sondern auch eine politische Partei als Kandidat begehen kann.
Seien Sie daher an diesem Samstag auf die folgenden Tatsachen aufmerksam, die als Straftaten eingestuft werden können und für die Sie mit einer Geldstrafe belegt werden können.
Was kann als Ordnungswidrigkeit oder Ordnungswidrigkeit angesehen werden?
Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um 372/1990 über Ordnungswidrigkeiten in der geänderten Fassung, schuldhaftes Verhalten, das die Interessen der Gesellschaft verletzt oder bedroht und im Ordnungswidrigkeitengesetz oder einem anderen Gesetz ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit bezeichnet wird. Was ist dagegen kein Vergehen oder eine ordentliche Straftat? einen drohenden Angriff auf ein Rechtsgut darstellt oder eine Gefahr für ein unmittelbar bedrohtes Rechtsgut abwendet, wenn diese Handlung nicht eine scheinbar ebenso schwerwiegende Folge wie die drohende verursacht hat und diese Gefahr in der gegebenen Situation nicht auf andere Weise beseitigt werden könnte.
Welche Straftaten kann man in einem Wahllokal begehen? Sie werfen unbenutzte oder fehlerhaft bearbeitete Stimmzettel in die dafür vorgesehene Box ein oder missachten die Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Wahllokal, damit der Wahlvorgang in würdiger Weise aufrechterhalten werden kann. Gemäß der Verordnung Nr. 180/2014 über die Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts in der geänderten Fassung kann Ihnen das Bezirksamt eine Geldstrafe von 33 € auferlegen.
Welche weiteren Straftaten können Sie begehen? Liste der Wähler in der Tschechischen Republik oder Für die genannten Gesetzesverstöße Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 180/2014 über die Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts in der geänderten Fassung kann Ihnen das Bezirksamt eine Geldstrafe von 100 € auferlegen. Wir weisen darauf hin, dass nicht nur Wähler als natürliche Personen Straftaten begehen können, sondern auch politische Parteien als Kandidaten, denen bei Verstößen mehrfach höhere Bußgelder drohen. Straftaten, die von politischen Parteien begangen werden können
- Verstoß gegen das Moratorium.
- Sie werden die Ergebnisse der Meinungsumfrage vor dem Ende der Abstimmung veröffentlichen.
- Verwendung von Geldern, die nicht auf einem Sonderzahlungskonto gespeichert sind, Kampagne,
- Gelder auf das Sonderkonto einer politischen Partei eingezahlt wurden, ohne dass Gelder von einem anderen Konto überwiesen wurden,
- Eine politische Partei verstößt gegen die Pflicht, Kontoauszüge länger als 5 Jahre aufzubewahren,
- Die politische Partei stellt dem Ministerium die angeforderten Informationen über den Wahlkampf nicht zur Verfügung oder übermittelt sie nicht. Durchführung von Wahlen,
- Es würde die Transparenz des Wahlkampfs verletzen,
- gegen die Verpflichtung verstößt, eine Geldspende, die in bar auf ein Sonderkonto einer politischen Partei eingezahlt wurde, innerhalb von 60 Tagen zurückzuzahlen,
- Verstößt gegen die Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden vor dem Tag mit Mitteln für einen Wahlkampf 90 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Gelder auf ein Sonderkonto einer politischen Partei einzuzahlen,
- Verstößt gegen die Verpflichtung, Aufzeichnungen über die Verwendung von Geldern zu führen, wenn die Gelder vom Sonderkonto in bar abgebucht wurden.
Das Moratorium sieht vor, dass der Wahlkampf 4 Wahlen bis zum Ende der Abstimmung dauert
Dies bedeutet, dass Umfragen nicht 14 Tage vor dem Wahltag veröffentlicht werden dürfen und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse am Wahltag bis zum Ende der Abstimmung verboten ist
Straftaten, die von politischen Parteien begangen werden könnenBei Verstößen verhängt das Innenministerium ein Bußgeld in Höhe von 10.000 bis 100.000 EuroAus diesem Grund ist bei besagtem Verhalten Vorsicht geboten, da es den Tatbestand der Straftat erfüllt.