Mit Wirkung vom 01.08.2024 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet, deren Hauptziel darin besteht, den Verwaltungsaufwand des öffentlichen Beschaffungsprozesses zu verringern und dadurch die öffentliche Beschaffung zu beschleunigen.
Änderung des Vergabegesetzes mit Wirkung ab 01.08.2024
Die bedeutendsten Änderungen, die die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen durch die Regierung mit sich bringt, sind:
- Die Änderung des Mindestschwellenwerts für Kleinaufträge von ursprünglich 0 macht den Großteil der im Amtsblatt des Amtes für öffentliches Beschaffungswesen veröffentlichten Aufträge aus. Neben der Zeitersparnis stellt die Änderung des Grenzwertes auch eine Anpassung an die Grenzwerte innerhalb der EU dar, zum Vergleich: In Polen liegt der Grenzwert bei 30.000 Euro, in Ungarn bei 40.000 Euro und in Irland bei 50.000 Euro;
- Erhöhung der Finanzierungsgrenze für Sub-Limit-Verträge für Bauleistungen, gegen die der Bevollmächtigte keine Einwände erheben kann, von ursprünglich 800.000 EUR auf 1.500.000 EUR;
- Löschung der Institution des Berichtigungsverlangens, da diese Institution nach den einschlägigen EU-Verordnungen nicht erforderlich ist;
- Regelung der Verhängung von Bußgeldern durch das Vergabeamt, je nach Schwere des Gesetzesverstoßes von 0,1 bis 5 % des Auftragspreises oder deren Summe. Ziel dieser Änderung ist es, der Schwere des Rechtsverstoßes Rechnung zu tragen und eine angemessene Vertragsstrafe gegenüber der ursprünglich festgesetzten Vertragsstrafe von 5 % des Vertragspreises festzusetzen.