Die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik haben eine wichtige Gesetzesänderung in die nächste Lesung gebracht, die dazu beitragen soll, den Schutz des Wohls minderjähriger Kinder in Situationen der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern zu verbessern. Mit den vom Justizministerium der Slowakischen Republik vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens LP/2022/127 wird das Gesetz Nr. 161/2015 Slg. Zivilrechtliche Nichtstreitregelung in der Fassung 36/2005 Slg. über die Familie und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung und des Gesetzes Nr. 549/2003 Slg. über Gerichtsbeamte in der geänderten Fassung. Der Änderungsbedarf ergibt sich vor allem aus bestehenden Problemen in familienrechtlichen Verfahren.
Mit der Novelle wird unter anderem eine neue Zuordnung der Fälle in der Vormundschaftsagenda vorgeschlagen mit dem Ziel, einen Vormundschaftsrichter für alle Verfahren zu haben, die dasselbe Kind oder seine Geschwister betreffen. Dieser Richter sollte in der Lage sein, die Umstände in der Familie besser zu verstehen, ihre Mitglieder kennenzulernen und daher die gesamte Angelegenheit besser beurteilen zu können.
Es wird außerdem vorgeschlagen, den Grundsatz zu verankern, dass das Gericht in Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen in Minderjährigensachen zwingend eine mündliche Verhandlung zur Erörterung der Angelegenheit anordnen muss. Das Gericht soll somit eine erzieherische Wirkung auf die Beteiligten haben und diese vereinbarungsgemäß dazu veranlassen, die durch die Entscheidung auferlegten Pflichten freiwillig zu erfüllen. Die Folge einer solchen Maßnahme kann die Auferlegung einer Mediationspflicht für die Eltern oder die Verpflichtung zur psychologischen Beratung sein.
Mit der Änderung wird außerdem vorgeschlagen, eine sechsmonatige Frist festzulegen, innerhalb derer das Gericht über die Anordnung der Vollstreckung der Entscheidung oder über die Ablehnung des Vorschlags für die Anordnung der Vollstreckung der Entscheidung entscheiden soll. Diese Frist beginnt mit der Einleitung des Verfahrens zu laufen.
Ziel ist es auch, unzulängliche Verfahrensverlängerungen, insbesondere aufgrund laufender Verfahren zur Änderung des Vollstreckungstitels, zu verhindern. Bei dieser Art der erzwungenen Ausführung von Entscheidungen kommt es auf die Geschwindigkeit an. Dadurch wird verhindert, dass das minderjährige Kind mehrere Monate lang vom anderen Elternteil getrennt bleibt.
Eine große vorgeschlagene Änderung ist auch die gemeinsame persönliche Betreuung des Kindes. Bei der gemeinsamen persönlichen Betreuung beider Elternteile handelt es sich um eine Form der Kinderbetreuung, bei der die Entscheidungen der Eltern über die Kinderbetreuung gegenüber der Zeit vor der Scheidung unverändert bleiben. Diese Änderung würde auch für Eltern gelten, die nicht im Sinne der Rechtsordnung der Tschechischen Republik verheiratet sind.