Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport der Slowakischen Republik hat dem interministeriellen Stellungnahmeverfahren einen Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 440/2015 Slg. über den Sport und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, durch die bestimmte Gesetze geändert und ergänzt werden („das Gesetz“)
Es werden Änderungen im gesamten Wortlaut des betreffenden Gesetzes vorgeschlagen. Es betrifft die Bereiche des Slowakischen Olympischen und Sportkomitees und des Slowakischen Paralympischen Komitees, Vertragsbeziehungen, Sportvertretung, Hauptkontrolleur des Sports, Sportfinanzierung, Zugang zur Justiz im Sport, Sportinformationssystem und Sporterziehung.
Ziel dieser Novelle ist es, die gesetzliche Regelung an die Bedürfnisse der Anwendungspraxis anzupassen. Mit dieser Novelle soll das Gesetz vereinfacht, klarer und allgemein verständlicher gestaltet werden. Der Gesetzgeber versucht, nur die notwendigen Bereiche zu regeln, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und im Gegenteil die Transparenz in mehreren Bereichen zu erhöhen.
Die Änderung gilt auch für die Finanzierung von Sportlern, beispielsweise mit dem Ziel, dass gelegentlich auch Hobbysportler belohnt werden, die kein dauerhaftes Einkommen aus einer abhängigen Tätigkeit oder selbständigen Tätigkeit haben.
Auch die Stellung von Profisportlern gegenüber einer Sportorganisation oder einem Verein verändert sich. Dieses Verhältnis wurde stark vereinfacht, die Rechte und Pflichten der Sportler bleiben erhalten, und dieses Verhältnis zwischen einem Sportler und einer Sportorganisation oder einem Sportverein versucht, einem Arbeitsverhältnis so nahe wie möglich zu kommen, so dass es einen einheitlichen Vertrag gibt.
Nicht zuletzt wird der Geltungsbereich von Vertragsarten, beispielsweise eines Vertrages über die Ausübung einer Sachverständigentätigkeit, dahingehend erweitert, dass er auch für Sportler gilt. Durch eine solche Änderung ergibt sich die Möglichkeit, Verträge auch mit Sportlern abzuschließen, die unter 18 Jahre alt sind oder nur als Amateur Sport treiben und der Sportorganisation nicht den ganzen Tag zur Verfügung stehen. Abschließend ist noch festzuhalten, dass sich die Gesetzesänderung auch auf den Sponsorenvertrag auswirkt, nämlich das Verhältnis zwischen Sponsor und Gesponsertem vereinfacht wird.
