Schutz der Verbraucherrechte und Erfüllung des Erfordernisses eines wirksamen Rechtsschutzes
Der Gerichtshof entschied im Urteil in der Rechtssache C-351/23 vom 24.06.2025, dass es zur Gewährleistung des Schutzes der Verbraucherrechte und zur Erfüllung des Erfordernisses ihres eigenen Anspruchs auf gerichtlichen Rechtsschutz erforderlich ist, dass Verbraucher ihr Recht gegenüber einem Dritten wahrnehmen, das durch die Zwangsvollstreckung eines Hypothekenpfandrechts entstanden ist, das an einer Immobilie errichtet wurde, die ihnen als Familienwohnsitz dient. In den Allgemeinen Kreditbedingungen war eine Vertragsklausel enthalten, nach der die Bank berechtigt ist, im Falle eines Rückzahlungsverzugs die sofortige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags zu verlangen. Die Sicherung dieser Forderung erfolgte durch die Bestellung eines Pfandrechts an dem als Familienwohnsitz der Schuldner genutzten Grundstück.
Aufgrund der Nichterfüllung der vertraglichen Raten leitete die Bank die Durchsetzung des Grundpfandrechts im Wege einer außergerichtlichen Versteigerung ein. Die Schuldner reichten Klage ein, in der sie die Verletzung von Verbraucherrechten beanstandeten und die Aussetzung der Vollstreckung des Pfandrechts beantragten. Trotz des laufenden Verfahrens wurde das Familienhaus von einer juristischen Person versteigert. Sowohl der Auktionsveranstalter als auch der Erwerber wurden vorab über das Gerichtsverfahren informiert.
Nachdem das erwerbende Unternehmen sich geweigert hatte, die Immobilie zu räumen, reichte es Räumungsklage ein. Die Schuldner reagierten mit einer gegenseitigen Klage, in der sie die Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragung wegen der Verletzung von Verbraucherrechten und des Rechts auf Wohnraum beanstandeten. Das Landgericht in Prešov verwies den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Gericht stellte fest, dass die Umstände der Übertragung des Eigentumsrechts, insbesondere das aktive Vorgehen der Schuldner beim Einspruch gegen die außergerichtliche Vollstreckung und das Vorliegen indirekter Beweise für eine mögliche missbräuchliche Vertragsklausel, die Anwendung des Schutzes gemäß der einschlägigen Richtlinie rechtfertigen. Gleichzeitig nutzten die Verbraucher die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel und informierten die Betroffenen über ihre Schritte. Nach Ansicht des Gerichtshofs fällt das Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Prešov daher in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Der Gerichtshof wies ferner darauf hin, dass die nationalen Rechtsvorschriften die außergerichtliche Durchsetzung eines Pfandrechts an einem Einfamilienhaus ermöglichen, obwohl ein Verfahren zur Aussetzung des Pfandrechts anhängig ist und Anhaltspunkte für einen Verfall vorliegen. Schwerwiegender liegt der Verstoß dann vor, wenn die gesetzliche Regelung eine weitergehende gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Leistung nicht zulässt.
