Neuigkeiten im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 28. März 2023 haben Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den zuständigen Ausschüssen eine Stellungnahme zu einem neuen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) verabschiedet.

Das Legislativpaket besteht aus einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung: von den Mitgliedstaaten einzurichtende Mechanismen (S.) und einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Terrorismusfinanzierungsbehörde (im Folgenden „AMLA-Verordnung“ genannt).

Die Gesetzgebung wird (sofern sie endgültig verabschiedet wird) relativ große Auswirkungen auf die aktuelle Gesetzgebung im Bereich AML/CFT haben, sei es auf europäischer Ebene oder auf der Ebene einzelner Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten Neuigkeiten, über die wir berichten werden, sind die Einrichtung des Amtes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Beschränkungen für Zahlungen in Bargeld und Krypto-Assets. (im Folgenden bezeichnet als „AMLA„aus dem Englischen „Anti-Money Laundering Authority“) wird zentrales Organ und Element eines integrierten Aufsichtssystems im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein, zu dem auch nationale Behörden mit dem Auftrag gehören, die Aufsicht im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche durchzuführen. Aus dem erläuternden Bericht bisGwG-VerordnungDaraus folgt, dass die Praxis und Aufsicht im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der EU, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt, aufgrund erheblicher Verfahrensunterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten ein geringeres Maß an Qualität und Effizienz aufweist. AMLA wird auch die direkte Aufsicht über die risikoreichsten grenzüberschreitend tätigen Verpflichteten des Finanzsektors ausüben und so direkt zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU beitragen.

  • Beschränkungen für Bargeld- und Krypto-Asset-Zahlungen
  • Um den Missbrauch von Krypto-Asset-Zahlungen einzudämmen, wurden Höchstgrenzen beschlossen: 7.000 Euro für Barzahlungen und 1.000 Euro für die Übertragung von Krypto-Assets. Bei Überschreitungen der Grenzwerte muss das Unternehmen seine Kunden identifizieren.

    Vorschläge für neue europäische Regelungen können sich im Gesetzgebungsprozess noch ändern. Ihre endgültige Ausgestaltung setzt eine Einigung über den endgültigen Wortlaut zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU voraus. In diesem Sinne ist klar, dass die europäische Gesetzgebung in diesem Bereich nur noch strenger werden wird.

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