Neue psychoaktive Substanzen auf der Liste der Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen Artikel & News #115 Ein Gesetzesentwurf wurde dem ressortübergreifenden Stellungnahmeverfahren vorgelegt, dessen Hauptziel die Aufnahme in die Liste ist... Zum Art

Dem ressortübergreifenden Stellungnahmeverfahren wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Hauptziel die Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Liste der Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen ist.

1 des Gesetzes Nr. 139/1998 Slg. Zu den Betäubungsmitteln wird vorgeschlagen, die neuen Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe HHC, HHC-P und HHC-O hinzuzufügen. Nach der Hinzufügung neuer Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen wird es möglich sein, deren illegale Herstellung, Verbreitung und Verkauf strafrechtlich zu verfolgen.

Neben der Erweiterung der genannten Liste ist geplant:

  1. Aufhebung der Verpflichtung, bei Erlass eines neuen Beschlusses eine positive Stellungnahme der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Inbetriebnahme von Arbeitsräumen sowie eine Stellungnahme der Gemeinde zur Aufnahme von Tätigkeiten vorzulegen;
  2. Abschaffung der Verpflichtung für Antragsteller einer Mohnanbaugenehmigung, in der eidesstattlichen Erklärung Parzellennummern anzugeben;
  3. dass der Inhaber einer Mohn- und Hanfanbaugenehmigung neben den Anbauflächen auch Parzellennummern in die Meldepflichten aufnehmen sollte;
  4. die Verpflichtung des Antragstellers festlegen, eine Beschreibung des Forschungsprojekts einzureichen, in der er die Forschung begründet, deren Genehmigung er beantragt;
  5. dass der Antragsteller für die Erteilung einer Lizenz zum Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken strengere Kriterien für die Erteilung einer Lizenz erfüllen muss. Eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken kann nur erteilt werden, wer entweder bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen – im Rahmen von Forschungs-, Lehr- oder Gutachtertätigkeiten – verfügt oder in seinem Antrag die gleichen Unterlagen vorlegen muss, die für die Erteilung einer Erlaubnis für Forschung, Lehre oder Gutachten erforderlich sind.
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