Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde eine wesentliche Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlicht, die am 1. September 2024 in Kraft tritt. Diese Änderung regelt die teilweise Übertragung der vorläufigen Zuständigkeit vom Gerichtshof auf das Gericht der Europäischen Union. Das Hauptziel dieser Reform besteht darin, die Belastung des Gerichtshofs im Bereich der Vorfragen zu verringern und innerhalb angemessener Fristen sicherzustellen, dass der Gerichtshof die Einhaltung des Gesetzes und die Auslegung von Verträgen kontrolliert. 10.01.2024. Die Übertragung dieser Befugnis wird nur sechs spezifische Bereiche betreffen, in denen es einen großen Teil der Rechtsprechung des Gerichtshofs gibt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Bereiche:
- gemeinsames Mehrwertsteuersystem;
- Verbrauchssteuern;
- Zollkodex;
- Nomenklaturklassifizierung von Waren;
- Entschädigung und Unterstützung für Passagiere im Falle der Nichtbeförderung oder der Verspätung oder Annullierung von Transportdiensten;
- ein System zum Handel mit Zertifikaten für Treibhausgasemissionen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt jedoch die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Vorabentscheidung für den Fall bestehen, dass eine grundsätzliche Entscheidung im Bereich der Einheit und inneren Kohärenz des Unionsrechts erforderlich ist.
Trotz dieser Reform muss jedes Vorabentscheidungsersuchen weiterhin an den Gerichtshof gerichtet werden, der darüber entscheidet, ob das Ersuchen an das Gericht der Europäischen Union weitergeleitet wird. Allerdings wird nun jede Entscheidung eine kurze Begründung des Gerichtshofs oder des Gerichts hinsichtlich seiner Befugnis, den eingereichten Vorschlag anzuhören, enthalten.
Eine weitere wesentliche Änderung, die die Reform mit sich bringt, ist die Stärkung der Transparenz und Offenheit im Bereich der Vorabentscheidung durch die Benachrichtigung des Rates und der Europäischen Zentralbank sowie des Europäischen Parlaments über alle Anträge auf Vorabentscheidung. Eingereichte Stellungnahmen bzw. schriftliche Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens auch auf der Website des Gerichtshofs veröffentlicht.
