Die Regierung der Tschechischen Republik hat den Entwurf des neuen Baugesetzes genehmigt, das am 01.04.2025 in Kraft treten soll. Das Hauptziel des neuen Baugesetzes besteht darin, den Verwaltungsaufwand der Geschäftstätigkeit zu verringern, die staatliche Bauverwaltung zu professionalisieren und den Bauprozess selbst, insbesondere bei Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern, zu vereinfachen. Das neue Baugesetz befasst sich auch mit der Problematik der sogenannten „Schwarzen Gebäude“, der verminderten Disziplin im Bauwesen, und hebt gleichzeitig das Baugesetz Nr. 1 auf. 201/2022 und die Änderung des Baugesetzes Nr. 50/1976 ab 2024. Das Verkehrsministerium der Slowakischen Republik bereitet außerdem eine neue sogenannte 50/1976 vor. ein „Kollektivgesetz“, das alle Änderungen in mehr als 70 Gesetzen enthält, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind.
Einführung einer neuen Definition für kleine Bauten und Bauänderungen, die nicht erneut angemeldet werden müssen, es sei denn, diese Bauten befinden sich auf einem öffentlichen Raum oder innerhalb von 2 Metern Entfernung von der Grenze zum Nachbargrundstück. Die Aufgaben des Bauamts auf der ersten Ebene verbleiben bei den Gemeinden, Berufungsinstanzen sind die regionalen Ämter des Amtes für Raumplanung und Bauwesen der Tschechischen Republik, es bleiben Sonderbaubehörden. Schluss mit doppelzüngigen Äußerungen und dem damit verbundenen Verzicht auf die zweistufige Bebauungsprüfung im Verwaltungsverfahren, d. h. im Planfeststellungsverfahren und im Bauverfahren. Die Einführung neuer Verfahren für illegale Bauten, in deren Zusammenhang bestimmte Fristen für die zusätzliche Zertifizierung oder Entfernung illegaler Bauten festgelegt werden, die vor Inkrafttreten des neuen Baugesetzes erstellt wurden. Der Bereich der Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Ordnungswidrigkeiten wird durch die Ausweitung des Sanktionskreises auf Bauunternehmer und Bauaufsichtspersonen konkretisiert.
