Im letzten Jahrzehnt konnten wir immer wieder klagende Eltern beobachten, deren Kinder im Vorschul- und Schulalter mit dem Funktionieren des Schulsystems unzufrieden sind. Haben Sie jemals darüber nachgedacht, ob der Nationalrat der Slowakischen Republik in diesem Zeitraum eine Änderung der geltenden Gesetzgebung plant und welche Schritte er unternehmen wird?
Kürzlich wurde eine Änderung des Gesetzes Nr. 1/2003 vorbereitet. 245/2008 Slg. über Erziehung und Bildung sowie über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze, die Ihnen vielleicht auch unter der Bezeichnung „Schulgesetz“ bekannt sind. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde am 09.05.2023 von den Mitgliedern des Nationalrats der Slowakischen Republik genehmigt und bringt uns damit Reformelemente in diesem Bereich. Die Änderung spiegelt die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und Schulen, Kommunen, staatlichen Organisationen und der Nationalen Umsetzungs- und Koordinierungsbehörde wider. Die Elemente, die in der Gesetzesänderung enthalten sind, können als ein System von Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Erziehung und Bildung charakterisiert werden, oder wir können auch von der Schaffung der Position eines Vorgesetzten in Schulen oder dem Recht auf Vorschulerziehung sprechen.
Bis zur aktuellen Gesetzgebung wurde sonderpädagogischer Förderbedarf nur für einen bestimmten Personenkreis anerkannt, nämlich für Kinder und Schüler mit einer medizinischen Benachteiligung, aus einem sozial benachteiligten Umfeld oder mit Begabung. Die Fachnovelle des Schulgesetzes zielt darauf ab, diese Gruppen zu erweitern, was den gestiegenen Bedürfnissen bestimmter Schüler Rechnung tragen könnte. Konkret können wir beispielsweise Schwierigkeiten in der Entwicklung des Kindes nennen, und zwar in den kognitiven, sprachlichen, emotionalen Fähigkeiten oder Fertigkeiten. Die neue Anpassung berücksichtigt auch hochbegabte Schüler, denen das neue System die Entfaltung ihrer persönlichen Potenziale ermöglichen soll. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die besondere Entwicklung und Kreativität derart begabter Schüler gelegt.
Zu den weiteren Neuerungen des Gesetzes gehört ein Vorgesetzter, während durch seine Einführung eine mittlere Führungsebene in Schulen geschaffen wird. Auf praktischer Ebene bedeutet dies, dass die Schulleitung schriftlich ermächtigt wird, eine solche Person mit der Leitungstätigkeit zu betrauen, die im Umfang von einer bis fünf Stunden festgelegt ist. Gleichzeitig hat der Betreuer Anspruch auf einen persönlichen Zuschlag, der dem Zuschlag des Klassenlehrers entspricht.
Eine weitere Neuerung des Gesetzes ist das Recht auf Aufnahme in Kindergärten, das die Eltern der Kinder zumindest teilweise entlastet und ihnen so die Möglichkeit gibt, voll arbeiten zu können, ohne zu Hause bei den Kindern bleiben zu müssen. Diese Änderung war eine Reaktion auf die Forderungen vieler Eltern, den Zugang zu hochwertiger, aber vor allem erschwinglicher Vorschulbildung sicherzustellen. Doch was bedeutet das in der aktuellen Situation? Von einer solchen Gesetzesänderung werden vor allem vierjährige Kinder im Schuljahr 2024/2025 und dreijährige Kinder im Schuljahr 2025/2026 betroffen sein.
Abschließend möchten wir Ihnen ein Beispiel aus der Praxis geben, das in der Zukunft auftreten kann. Wenn ein Elternteil mit einem dreijährigen Kind im Schuljahr 2024/2025 Interesse an einem Platz in einer bestimmten Kita bekunden würde, würde Folgendes passieren: Ihm würde zunächst ein Platz in der Einzugskrippe angeboten werden. Sollte der Platz jedoch nicht verfügbar sein, würde die Regionalstelle der Schulverwaltung Kontakt zu anderen Kindergärten in der Nähe aufnehmen. Sollte in der Folge ein solches Angebot an Kindergärten aus Sicht der Eltern nicht geeignet sein, könnten für eine bestimmte Anzahl dieser unzufriedenen Eltern neue Klassen mit voller finanzieller Unterstützung geschaffen werden. Wir sind der Meinung, dass dieser Schritt ein ausgezeichneter Schritt ist und dazu beitragen wird, ein optimaleres Funktionieren des Schulsystems sicherzustellen.