Neues Insolvenzregister

Am 1. August 2023 erfolgte die Änderung des Gesetzes 309/2023 Slg. über die Umwandlung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften in der jeweils gültigen Fassung, wodurch auch das Gesetz Nr. 7/2005 Slg. zum Thema Insolvenz und Sanierung.

Die oben genannte Änderung ermöglicht die Erstellung eines neuen Registers für Vorinsolvenz-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren, um die Insolvenzverfahren zu vereinheitlichen und zu automatisieren. Das neue Insolvenzregister wird das ursprüngliche Insolvenzregister ersetzen, da ein einheitliches zentrales System eingeführt wird, das mit dem Handelsanzeiger verknüpft wird. Aus dem oben genannten Grund wird die Veröffentlichung von Daten über Insolvenzverfahren durch die Veröffentlichung im Insolvenzregister ersetzt. Sämtliche Daten zu Vorinsolvenz-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren werden ab dem 01.01.2025 im neuen Insolvenzregister erfasst und veröffentlicht.

Das neue Insolvenzregister wird Informationen zu Vorinsolvenz-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren an einer Stelle enthalten und sich insbesondere durch Transparenz auszeichnen. Es dient auch der Zustellung, Aufzeichnung und Veröffentlichung aller notwendigen Informationen und Veranstaltungen.

Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Einreichung von Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ausschließlich auf elektronischem Weg über ein dafür vorgesehenes Formular eingeführt wird, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. Vorschläge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden jedoch nicht über slovensko.sk eingereicht, sondern es wird ein spezielles Webportal für die Einreichung von Vorschlägen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingerichtet, das den Vorschlag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an das elektronische Postfach des zuständigen Gerichts sendet, das in der Sache tätig werden soll.

Das Forderungsverzeichnis wird wie bisher beim Insolvenzverwalter geführt, jedoch im Insolvenzregister, der weiterhin für die Aktualität und Richtigkeit der im Insolvenzregister veröffentlichten Daten verantwortlich ist. Gläubigerversammlungen werden auch elektronisch über das neue Insolvenzregister einberufen.

Die Berichte des Verwalters über den Stand der Forderungen werden im Insolvenzregister veröffentlicht, insbesondere Berichte über den Monetarisierungsprozess und weitere geplante Maßnahmen. In diesem Sinne ist eine persönliche Akteneinsicht nicht mehr erforderlich, da alle Daten zu Forderungen und Insolvenzverfahren im Insolvenzregister veröffentlicht werden.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die wichtigste Änderung darin besteht, dass die im Insolvenzregister veröffentlichten Daten den Behörden zugänglich gemacht werden, sodass ein Nachweis gegenüber den Behörden nicht erforderlich ist.

Das Insolvenzregister wird wesentlich zur Verbesserung der Transparenz und zur Computerisierung von Vorinsolvenz-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren beitragen. Da es sich um ein umfassendes elektronisches System handelt und die darin enthaltenen Daten klar sind, bedeutet dies, dass es einfach sein wird, mit den verfügbaren Daten zu arbeiten.

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