Das Thema Verpflegung beschäftigt jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das Thema der Erhöhung des Verpflegungszuschusses in Verbindung mit der Höhe des Arbeitgeberverpflegungszuschusses rückte zu Beginn dieses Jahres in den Vordergrund der Diskussionsthemen und wurde von vielen Medien diskutiert.
Konkret wurde am 7. Dezember 2023 eine Maßnahme zur Höhe des Verpflegungsgeldes in der Gesetzessammlung, Akten-Nr. 432/2022 Slg. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik, dessen Bedingungen bereits am 30.11.2022 veröffentlicht wurden. Die neu ermittelten Verpflegungspauschalen gelten ab Jahresbeginn, also ab dem 01.01.2023. Die Erhöhung der Einzelbeträge freute so manchen Arbeitnehmer, doch wie äußerten sich die Änderungen im rechtlichen Umfeld und was bringen die einzelnen Aspekte der Änderungen für den praktischen Preisbegriff?
Zunächst gilt es, die bisherige Gesetzgebung zu klären und zu erläutern, in der die Festbeträge verankert waren, die den Arbeitnehmern gewährt wurden. Bei Geschäftsreisen wurde die Höhe des Verpflegungsgeldes zuletzt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik angepasst. Die bisherigen Rechtsvorschriften legten die einzelnen Beträge des Verpflegungsgeldes wie folgt fest: 6,40 € für die Zeitzone zwischen fünf und zwölf Stunden, 9,60 € für die Zeitzone über zwölf bis achtzehn Stunden und der Betrag von 14,50 € stellte den Betrag für die Zeitzone über achtzehn Stunden dar. Diese gesetzliche Regelung und Festlegung der genauen Beträge galt vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022.
Seit Beginn dieses Kalenderjahres hat sich die Gesetzgebung geändert, was zu einer Erhöhung der individuellen Verpflegungszuschüsse geführt hat. Konkret können wir feststellen, dass gemäß der neu verabschiedeten Maßnahme Nr. 432/2022 Slg. Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik wurden die bereits oben genannten Beträge dahingehend geändert, dass für die Zeitzone von fünf bis zwölf Stunden der Betrag von 6,80 €, für die Zeitzone von über zwölf bis achtzehn Stunden der Betrag von 10,10 € und schließlich der Betrag von 15,30 € festgelegt wurde, was einer Differenz von 40 Cent entspricht. Das Ergebnis der Erhöhung für die Zeitzone über zwölf bis achtzehn Stunden entspricht einer Erhöhung des Betrags um den gleichen Betrag von 50 Cent, und für die Zeitzone über zwölf Stunden wurde die Betragsdifferenz auf eine Differenz von 80 Cent festgesetzt. Die so ermittelten Erhöhungen wurden auf der Grundlage von Daten des Statistischen Amtes der Slowakischen Republik zum Preisindex von Mahlzeiten und alkoholfreien Getränken in der Gastronomie sowie zum Preisindex von Artikeln im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen ermittelt. In the subject law, specifically in the law no. 283/2002 Slg., § 8, Absatz 1, legt zusätzliche Bedingungen für die Erfüllung fest, wenn den Arbeitnehmern Verpflegungsgelder gewährt werden können. Die erhöhten Vergütungsbeträge stehen dem Arbeitnehmer ab dem ersten Tag des Kalendermonats zu, der auf den Kalendermonat folgt, in dem sie veröffentlicht wurden.
Wir können daher feststellen, dass es nach der Verabschiedung einer neuen Maßnahme durch das oben genannte Ministerium zu einer Erhöhung des maximalen und damit steuerbegünstigten Werts von Essenskarten gekommen ist. Der Wert des Essensgutscheins darf nicht weniger als 5,10 € betragen. Gleichzeitig wurde am 01.01.2023 mit der Änderung des Arbeitsgesetzbuchs die Bedingung eingeführt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern den Essensgutschein in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.