Kryptowährungen sind virtuelle Währungen, die Kryptografie nutzen – eine Technik zur verschlüsselten Kommunikation. Dieses System gewährleistet sichere Online-Zahlungen.
Auch virtuelle Währungen werden sukzessive zum Zweck des regulären Handels ausgeweitet. Einige Handelsunternehmen haben begonnen, virtuelle Währungen als alternative Währung zu verwenden, sodass der Kunde wählen kann, ob er die Waren in Standardwährung bezahlen oder virtuelle Währungen verwenden möchte. Das Rechtssystem der Tschechischen Republik hat den rechtsverbindlichen Begriff der Kryptowährung bzw. virtuellen Währung bis vor Kurzem im Allgemeinen nicht anerkannt. Die Definition der virtuellen Währung findet sich in Punkt 1 der Methodischen Anweisung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik: „Eine virtuelle Währung im Sinne dieser Richtlinien ist ein digitaler Wertträger, der nicht von einer Zentralbank oder Behörde ausgegeben oder garantiert wird und auch nicht zwangsläufig an ein gesetzliches Zahlungsmittel gebunden ist, wenn er nicht die Rechtsform einer juristischen Person als Zahlungsmittel besitzt und elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden kann„.
Ist es also möglich, Leistungen in Form virtueller Namen erfolgreich einzuklagen?
Die Regelklage bei Geldzahlung ist in den §§ 265 ff. BGB geregelt. Gesetz 160/2015 Slg. Gesetz über Zivilstreitigkeiten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „CSP“ genannt). In den Bestimmungen des § 218 Abs. 2 CSP ist die Möglichkeit geregelt, die Abrechnung auch in Fremdwährungsgeld, also 2. in Dollar oder Pfund, anzugeben. Diese Leistung gilt jedoch im Sinne der Bestimmungen des § 218 Abs. 3 CSP muss ausdrückbar sein „…auch in einer anderen als der Aufzählung unmissverständlichen Weise, insbesondere unter Hinweis auf die genaue Ermittlungsmethode, wenn sich diese aus einer Sonderregelung ergibt„.
Aus diesem Grund ist die Volatilität eines der Hauptprobleme. Würde der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsvorschlag in Form virtueller Namen erhalten, müsste dieser zunächst prüfen, ob die Vollstreckung überhaupt vollstreckbar ist. Wenn er zu dem Schluss kommen sollte, dass er es getan hat, stellt sich als nächstes die Frage: Zu welchem Preis? Der Wert virtueller Währungen schwankt im Laufe des Tages und die berechneten Beträge können daher variieren.
Bisher gibt es in den Bedingungen der Tschechischen Republik keine zuständige Behörde, die den rechtlichen Schutz und die Durchsetzung von Vereinbarungen gewährleistet, die von Vertragsparteien in virtuellen Währungen geschlossen werden. Den Steuerbehörden ist die Definition virtueller Währungen bekannt, diese wurde jedoch zum Zweck ihrer Besteuerung übernommen und ist für diese Unternehmen rechtsverbindlich. Vor diesem Hintergrund scheint es, dass die Verpflichtung zur Leistung in virtueller Währung praktische Probleme mit sich bringt.