Gesetzesänderungen im Bereich der Besteuerung mit Wirkung ab 1. Januar 2026

Gesetzesänderungen im Bereich der Besteuerung mit Wirkung ab 1. Januar 2026

Im Herbst 2025 wurden mehrere bedeutende Gesetzesänderungen im Bereich Steuern und Abgaben verabschiedet, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Konsolidierung der Wirtschaft und zur Erhöhung der Transparenz der Finanzströme.

Im Bereich der Körperschaftsteuer gibt es mehrere wesentliche Anpassungen. Das System der Zahlung einer Einkommensentschädigung im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ändert sich dahingehend, dass die Sozialversicherungsgesellschaft die Entschädigung erst nach vierzehn Tagen leistet, während die Verpflichtung bis zu diesem Zeitraum beim Arbeitgeber verbleibt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die vor dem 1. April 2026 eingetreten ist und andauert, richtet sich das Verfahren nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die Änderungen betreffen auch die Anwendung des Abzugs von Investitionsaufwendungen, wenn der Zeitraum, für den ein Investitionsplan erstellt werden kann, von sechs auf neun Jahre verlängert wird und gleichzeitig der letzte Besteuerungszeitraum bis zum Jahr 2030 verschoben wird. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer aus der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs2 ab dem 02. kein Steueraufwand für Zwecke der Einkommensteuer darstellt.

Eine wesentliche Änderung ist die Einführung der Mindestkörperschaftsteuer in Form einer Steuerlizenz, die auch für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als fünf Millionen Euro gilt. Die Höhe der Mindeststeuer hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab und soll eine Mindeststeuerbeteiligung auch für die wirtschaftlich stärksten Unternehmen gewährleisten. Auch im Bereich Glücksspiel wird eine Sonderregelung eingeführt, bei der der Einkommensteuersatz für Banken und Filialen ausländischer Banken, die Einkünfte aus Gebühren für Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten erhalten, auf das Niveau von 54 % angehoben wird, wenn diese Mittel den Spielerkonten zugute kommen.

Im Bereich der Sonderabgabe in regulierten Branchen erweitert sich das Spektrum der regulierten Unternehmen, für die diese Abgabe gelten wird, darunter Rentenverwaltungsgesellschaften und Zusatzrenten. Für diese Unternehmen wird ein besonderer Abgabensatz eingeführt, während bei Tätigkeiten in mehreren regulierten Bereichen der höchste der jeweiligen Sätze zur Anwendung kommt. Die Änderungen betreffen auch den Bereich der Reisekostenvergütungen, wo das Finanzministerium größere Befugnisse bei der Festlegung der Höhe der Verpflegungspauschale bei Auslandsdienstreisen erhält und sich gleichzeitig der Arbeitsplatzwechsel aus der Besonderheit seines Berufs ergibt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Einführung einer Steueramnestie mit Wirkung vom 1. Oktober 2025, die es Steuersubjekten ermöglicht, Steuerrückstände, die am 30. September 2025 registriert wurden, zur Jahresmitte ohne Strafen zu begleichen. 2026. Die Amnestie gilt auch für verspätete und nachträgliche Steuererklärungen für ältere Steuerperioden und zielt darauf ab, die Steuerverhältnisse zu stabilisieren und die freiwillige Steuerdisziplin zu erhöhen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für von den Gemeinden verwaltete lokale Steuern und Gebühren.

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