Im November wurde eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen aus dem Handelsregister der Slowakischen Republik (im Folgenden „ORSR“ genannt) gelöscht, weil sie ihren Pflichten gemäß der Änderung des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches 2019.
Mit der Novelle der ORSR-Verordnung wurden neue Bedingungen festgelegt, unter denen Unternehmen derzeit gelöscht werden können, wodurch am 23. November 2021 12.170 Unternehmen aus dem ORSR gelöscht wurden. In diesem Zusammenhang forderte das Justizministerium der Tschechischen Republik alle Unternehmen auf, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Löschung aus dem ORSR nicht hätte erfolgen dürfen. Obwohl das Verhältnis der Zahl der Personen, die auf den betreffenden Aufruf reagierten, recht gering war, schlug das Justizministerium der Slowakischen Republik die Möglichkeit einer Erneuerung der Registrierung vor, die es den Subjekten ermöglichen würde, ihre Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß fortzusetzen. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches, mit dem das Justizministerium der Tschechischen Republik vorschlägt, die oben genannte Möglichkeit der Erneuerung der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister zu ändern.
Damit ein gelöschter Rechtsträger im Sinne einer Erneuerung der Registrierung seine Tätigkeit fortführen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der einzige Grund für die Streichung war die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Umrechnung des Nominalwerts der Einlagen und des Nominalwerts des Aktienkapitals von der slowakischen Währung in Euro;
- die folgenden Bedingungen sind erfüllt;
- Existenz von Eigentum,
- Beseitigung des Grundes, aus dem das Unternehmen aus dem ORSR gelöscht wurde,
- das Fehlen sonstiger Gründe für die Auflösung der Gesellschaft.
- Die Person, die im Namen des aufgelösten Unternehmens handelt, muss bis spätestens 31. Januar 2022 einen Antrag beim Gericht einreichen. Anmeldung.