Die größte Justizreform mit Wirkung zum 01.06.2023 ist die Gerichtskarte

Am 1. Juni 2023 trat die sogenannte neue Gerichtskarte der Tschechischen Republik in Kraft. Die grundlegende und bedeutendste Änderung ist die Vergrößerung der Gerichtsbezirke. Im Bezirk werden weitere Richter tätig sein, die sich auf individuelle Zivil-, Straf-, Handels- und Familienangelegenheiten spezialisieren werden. Richter können sich dadurch auf bestimmte Bereiche spezialisieren, was schnellere und bessere Entscheidungen voraussetzt. Auch die Zahl der Bezirksgerichte änderte sich von 36 auf 33.

Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat werden von drei neuen Verwaltungsgerichten gelöst – in Banská Bystrica, Košice und Bratislava.

Verhandlungen werden auch bei anderen Behörden möglich sein, nicht nur bei Gerichten. Zum Beispiel beim zuständigen Amt für Arbeit, Soziales und Familie. In der zivilen Agenda sollen die Verhandlungen auch online stattfinden können. Der Verfahrensteilnehmer kann an jedem Ort teilnehmen, der eine Online-Verbindung ermöglicht.

Eine weitere Änderung ist die Änderung der Spezialisierung der Landgerichte. Die Anzahl der Landgerichte bleibt gleich, ihre Spezialisierung ändert sich jedoch:

Die Berufungsgeschäftsagenda wird von drei Landgerichten behandelt:

  • - Bratislava (für die Bezirke Bratislava, Trnava und Nitra),
  • - Banská Bystrica (für den Bezirk Banská Bystrica, Trenčíner Bezirk Košice und Prešov).

Die Berufungsagenda des Familienrechts wird von den Landesgerichten behandelt:

  • - Trnava (für die Bezirke Trnava, Bratislava und Nitra),
  • - Žilina (für die Bezirke Žilina, Banská Bystrica und Nitra) und Košice).

Insbesondere in der Berufungsagenda für Familienrecht wurde die Regelung eingeführt, dass Richter zu dem ihnen im Bezirk näher gelegenen Landgericht reisen. Zivil- und Strafsachen werden weiterhin von allen Regionalgerichten verhandelt, da es genügend Richter gibt, die sich nur auf diesen Bereich spezialisieren können.

Eine weitere Änderung ist der Wechsel von Bezirksgerichten zu Stadtgerichten. Bratislava hat vier Stadtgerichte. Das Stadtgericht Bratislava I ist auf die Agenda des Strafrechts spezialisiert, das Stadtgericht Bratislava II ist auf die Agenda des Familienrechts spezialisiert, das Stadtgericht Bratislava III ist auf die Agenda des Handelsrechts spezialisiert und verwaltet das Handelsregister, das Stadtgericht Bratislava IV ist auf die Agenda des Zivilrechts spezialisiert. In Košice wird es das Stadtgericht Košice geben, das auch das Handelsregister führt.

Darüber hinaus machen wir Sie auf eine Veränderung aufmerksam, die insbesondere Unternehmer betrifft. Die Bezirkskörperschaften Bratislava I-IV werden in Stadtgerichte umbenannt, die handelsrechtliche Tagesordnung liegt beim Stadtgericht Bratislava III, dessen Aufgabe es ist, das Handelsregister für den Bezirk des Bezirksgerichts in Bratislava zu führen, und beim Stadtgericht Košice, dessen Aufgabe es ist, das Handelsregister für den Bezirk des Bezirksgerichts in Košice zu führen. Gerichte in Bratislava und Košice. Die Standesgerichte in Trnava, Trenčín, Banská Bystrica, Žilina und Prešov bleiben unverändert.

Zum Beispiel, "Das Unternehmen ABC s.r.o. s.r.o. ist im Register des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlagenummer: 4565/B eingetragen„.

In diesem Sinne möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, das Gericht zu ändern, das das Handelsregister über Rechnungen, Briefköpfe, Stempel und Websites führt.

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