Der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „EDPB“ genannt) hat neue Leitlinien für virtuelle Sprachassistenten verabschiedet (Leitlinien 02/2021 zu virtuellen Sprachassistenten).
Ein virtueller Sprachassistent ist ein Dienst, der einen Sprachbefehl verständnisvoll wahrnimmt, auswertet und bei Bedarf ausführt oder über ein anderes Informationssystem vermittelt. Am beliebtesten sind beispielsweise Siri auf iOS- und MacOS-Geräten oder Alexa von Amazon.
Diese Assistenten können als Vermittler zwischen dem Benutzer, seinem Gerät und dem ihm bereitgestellten Dienst dienen. Sprachsuche. Aufgrund der Vielfalt ihrer Verwendungsmöglichkeiten haben sie Zugriff auf eine große Datenbibliothek, sowohl als Eingabedaten (z. B. ein Suchbegriff oder eine Adresse) als auch als Ausgabedaten (z. B. ein Verlauf der Suchergebnisse).
Die Hinweise erinnern insbesondere an die folgenden Pflichten der Betreiber von Informationssystemen für personenbezogene Daten:
- Anbieter oder Entwickler von Sprachassistenten sollten berücksichtigen, dass bei der Erfassung der Stimme des Nutzers die Aufzeichnung die Stimme oder Daten anderer Personen, wie etwa Hintergrundgeräusche, enthalten kann, die für den Dienst nicht erforderlich sind. Wenn immer möglich, sollten Entwickler von Sprachassistenten den Einsatz einer Technologie in Betracht ziehen, die unnötige Daten herausfiltert und sicherstellt, dass nur die Stimme des Benutzers aufgezeichnet wird.
- Betreiber von Informationssystemen für personenbezogene Daten, die Sprachassistentendienste bereitstellen, sollten sicherstellen, dass Benutzer ihre Rechte als betroffene Person mithilfe leicht verständlicher Sprachbefehle ausüben können.
- Betreiber personenbezogener Dateninformationssysteme, die Sprachassistentendienste über Endgeräte ohne Bildschirm anbieten, müssen die Nutzer weiterhin gemäß der DSGVO informieren, und zwar bereits bei der Einrichtung bzw. Installation oder erstmaligen Nutzung der Sprachassistentenanwendung.