Das Justizministerium der Tschechischen Republik entlastet in Zusammenarbeit mit den Registergerichten den Unternehmer und führt für ihn die automatisierte Eintragung seiner Identifikationsdaten in das Handelsregister durch.
Gemäß der Novelle des Handelsregistergesetzes 2019 sind im Handelsregister eingetragene PersonenPflicht zur Vervollständigung der Identifikationsdaten bis spätestens 30. September 2022über alle Personen, die in einer bestimmten Rechtsstellung im Handelsregister eingetragen sind. als Partner oder Rechtsanwälte
Nutzung der dem Staat bereits vorliegenden Daten,Das Justizministerium der Tschechischen Republik wird die Identifikationsdaten bis spätestens 31. Mai 2022 automatisch vervollständigen.
Für einige registrierte Personen wird dies jedoch voraussichtlich nicht möglich sein, da die Datenspeicherung nicht erforderlich ist. Für den Fall, dass keine automatisierte Vervollständigung der Identifikationsdaten erfolgt, werden die registrierten Personen die Vervollständigung dieser Daten verlangen, und für den Fall, dass der Vorschlag zur Registrierung einer Änderung nur die Vervollständigung dieser Daten betrifft,Diese Personen sind von der entsprechenden Gebühr befreit.
Dank dieser Ergänzung wird es möglich seinNachrichten automatisieren. Wenn beispielsweise ein Gesellschafter umzieht oder seinen Nachnamen ändert, muss die Gesellschaft keinen kostenpflichtigen Vorschlag mehr zur Änderung der eingegebenen Daten einreichen. Bei einer Änderung der über eine Person im Register der natürlichen Personen erfassten Daten kann jedoch die Änderung der Daten über diese Person auch im Handelsregister bearbeitet werdenautomatisiert.
Diese Regelung zum Handelsregister, das in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Novelle des Gesetzes über das Handelsregister und des Gesetzes über Gerichtsgebühren istderzeit im ressortübergreifenden Stellungnahmeverfahren.