Das Justizministerium verbessert den freien Zugang zu Informationen

Gesetz Nr. 211/2000 Slg. über den freien Zugang zu Informationen und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetz“ genannt) bis zu Änderungen. Nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die wiederholte Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors (überarbeitete Fassung) strebt das Justizministerium der Slowakischen Republik die Umsetzung der Anforderungen an, die sich aus der Programmerklärung der Regierung der Slowakischen Republik ergeben.

GesetzgebungsverfahrenLP/2021/727bezieht sich auf mehrere Teile der aktuellen Gesetzesänderung. Das Justizministerium der Slowakischen Republik schlägt als Antragsteller der Änderungen insbesondere Änderungen vor in Bezug auf: die neue Definition des Schuldners; Funktionäre;

  • Bestätigung der Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Nachträge zu verbindlich veröffentlichten Verträgen sowie Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Geheimhaltung ihrer Anlagen und Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung von Verträgen;
  • Neubewertung und Ausweitung der Regelung weiterer Zugangsbeschränkungen zu Informationen (Kontrolle, Fristsetzung seitens des Schuldners unter Beibehaltung der ursprünglichen Frist zur Bearbeitung des Auskunftsersuchens);
  • Klärung des Verfahrens bei der Entscheidung über ein Auskunftsersuchen in erster Instanz und im Rahmen des Korrekturverfahrens;
  • und andere..

    Wir glauben, dass der vorgeschlagene Vorschlag die oft schönen, aber ineffizienten Folgen der Anwendung beseitigen wird. Als Rechtsanwälte können wir nur hoffen, dass die verabschiedete Verordnung die praktischen Mängel der geltenden Regelung und die darauf hinweisenden Fachdiskussionen widerspiegelt.

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