Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, das die Messung der Arbeitszeit von Hausangestellten ermöglicht

Arbeitgeber, die Hausangestellte beschäftigen, müssen ein System einführen, das die Messung der täglichen Arbeitszeit jedes Hausangestellten ermöglicht

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-232/23. Arbeitgeber, die Hausangestellte beschäftigen, sind verpflichtet, ein System einzuführen, das die Messung der täglichen Arbeitszeit jedes Hausangestellten ermöglicht. Das spanische Gericht entschied über den vorgelegten Vorschlag, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dieser Hausangestellten ungültig sei, und verurteilte ihren Arbeitgeber zur Zahlung bestimmter Beträge als Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und zusätzliche Zulagen. Gleichzeitig stellte das Gericht in seiner Entscheidung fest, dass die Arbeitnehmerin die geleisteten Arbeitsstunden und das von ihr geforderte Gehalt nicht nachgewiesen habe. Nach Ansicht des Gerichts können diese Ansprüche nicht darauf gestützt werden, dass ihr Arbeitgeber keine täglichen Arbeitszeitnachweise vorgelegt hat, da der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Regelungen nicht verpflichtet sei, die tatsächlichen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu erfassen. mit einer Frage.

In seiner Entscheidung stellte der Gerichtshof fest, dass die damals geltende spanische Gesetzgebung und ihre Auslegung durch die nationalen Gerichte im Widerspruch zur Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung stünden. Das Gericht erinnerte ferner daran, dass alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Gerichte, verpflichtet seien, zur Erreichung der Ziele der Richtlinie beizutragen.

Nach Ansicht des Gerichts steht die oben dargelegte Auslegung der Rechtsvorschriften bzw. Praxis, wonach Arbeitgebern eine Befreiung von der Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit eines Hausangestellten gewährt wird, nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie. Als Begründung führte das Gericht an, dass diesen Arbeitnehmern die Möglichkeit genommen werde, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie ihren Zeitplan objektiv und zuverlässig zu bestimmen. Feminisierung.

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