Die Ausstellung und Gültigkeit qualifizierter Zertifikate für die anerkannte Autorisierungsmethode wird verlängert

Am 17. Oktober 2023 wurde eine aktualisierte Interpretationserklärung von MIRRI SR zum Dekret Nr. veröffentlicht. 511/2022 Slg. über anerkannte Autorisierungsverfahren, auf deren Grundlage eine gültige Autorisierung (elektronische Signatur) ausgewählter Handlungen auch nach dem 31. Dezember 2023 ohne Änderung des Dokuments mit einem vor dem 20. Juni 2021 ausgestellten Personalausweis oder einem Wohnsitznachweis mit Chip möglich ist.

Wir gehen darauf ein, warum die Finanzverwaltung solche Entscheidungen getroffen und damit die Gültigkeit der Möglichkeit der elektronischen Signatur verlängert hat. Die Finanzverwaltung kündigte die Verlängerung der Ausstellung und Gültigkeit qualifizierter Zertifikate für die anerkannte Autorisierungsart bis zum 31. Dezember 2024 an. Diese Maßnahme wird voraussichtlich ergriffen, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, ausgewählte Aktionen auch nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist weiterhin zu autorisieren.

MIRRI SR (Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung der Slowakischen Republik) hat eine aktualisierte Auslegungsstellungnahme zum Dekret Nr. 511/2022. Dies bietet zusätzliche Orientierung und erläutert einige Aspekte im Zusammenhang mit anerkannten Autorisierungsmethoden. Für die elektronische Einreichung kann nicht das anerkannte Autorisierungsverfahren genutzt werden, bei dem die handschriftliche Unterschrift in Papierform amtlich beglaubigt werden muss.

Basierend auf dem Erlass können Nutzer ausgewählte Aktionen mit einem Ausweis oder einem Wohnsitznachweis mit Chip autorisieren (elektronisch signieren), der vor dem 20. Juni 2021 und nach dem 31. Dezember 2023 ausgestellt wurde. Diese Erleichterung ist vorübergehend und erfordert die eID-Client-Anwendung in Version 4. Die Lösung bis Ende 2024 besteht darin, dass der Benutzer über die eID-Client-Anwendung in Version 4.4 ein sogenanntes Zertifikat für eine anerkannte Autorisierungsmethode ausstellt altes Dokument. Derzeit werden Zertifikate mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2024 ausgestellt.

Benutzer mit Zertifikaten, die bis zum 31.12.2023 gültig sind, werden von der eID-Client-Anwendung automatisch über das bevorstehende Ende der Gültigkeit des Zertifikats informiert. Dieser Hinweis ist wichtig, damit Benutzer bei Bedarf ein neues Zertifikat ausstellen können. Sie verfügen über eine höhere Gültigkeitsklarheit, die es ihnen erleichtern kann, das gegebene elektronische System zu manipulieren.

Nutzer mit einem bis zum 31.12.2023 gültigen Zertifikat, die die Autorisierung gemäß der Verordnung fortsetzen möchten, müssen nach dessen Ablauf ein Zertifikat für eine anerkannte Autorisierungsmethode erneut ausstellen, entsprechend dem im eID-Client-Antrag festgelegten Verfahren.

Diese Maßnahmen dürften eine Reaktion auf die aktuelle Situation sein und sollen den Nutzern ermöglichen, die elektronische Autorisierung auch nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist fortzusetzen. Dennoch gilt weiterhin, dass Benutzer die von den zuständigen Behörden in dem jeweiligen Bereich erlassenen Verordnungen und Anweisungen befolgen und befolgen sollten.

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