Generalanwalt de la Tour behauptet, Polen und die Tschechische Republik hätten in Wahlangelegenheiten gegen Unionsrecht verstoßen, indem sie Unionsbürgern, die nicht Staatsangehörige dieser Staaten seien, aber in diesen Staaten ansässig seien, das Recht verweigerten, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Nach Ansicht des Generalanwalts stellt eine solche Beschränkung eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar und verstößt gegen Artikel 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Gesetz in Polen und der Tschechischen Republik beschränkt die Mitgliedschaft in politischen Parteien nur auf Staatsangehörige dieser Länder. Die Kommission argumentiert daher, dass mobile Unionsbürger mit Wohnsitz in diesen Ländern ihr Recht, bei Kommunal- und Europawahlen gewählt zu werden, nicht auf dem gleichen Niveau ausüben können wie einheimische Staatsangehörige. Nach Ansicht der Kommission führt dies zu einer Diskriminierung und einem Verstoß gegen Artikel 22 AEUV.
Generalanwalt de la Tour schlägt sodann vor, dass der Gerichtshof entscheiden solle, dass die Maßnahmen der Kommission gerechtfertigt seien. In seiner Argumentation betont er, dass die Mitgliedschaft in politischen Parteien zwar in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liege, diese aber bei der Ausübung dieser Zuständigkeit die Verpflichtungen aus dem Unionsrecht beachten müssten. Insbesondere wird betont, dass mobile Unionsbürger die gleichen Chancen haben sollen, bei Kommunal- und Europawahlen gewählt zu werden wie inländische Staatsangehörige.
Der Generalanwalt weist auf die zentrale Rolle politischer Parteien in den Wahlsystemen der Mitgliedstaaten hin und argumentiert, dass die Einschränkung mobiler Unionsbürger, sich für eine Parteimitgliedschaft zu bewerben, ihre Chancen auf eine Wahl im Vergleich zu inländischen Staatsangehörigen verringert. Es wird auch hervorgehoben, dass einheimische Staatsangehörige die Möglichkeit haben, für eine politische Partei oder als unabhängige Kandidaten zu kandidieren, was für mobile Unionsbürger nicht der Fall ist.
Zusammenfassend plädiert Generalanwalt de la Tour für eine Entscheidung, dass die Einschränkung des Rechts mobiler Unionsbürger, Mitglied einer politischen Partei zu werden, gegen Unionsrecht verstoße und zu einer ungerechtfertigten Einschränkung ihrer Teilhabe am demokratischen Prozess führe.