Einem Tatverdächtigen darf nicht durch die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe die tatsächliche Möglichkeit genommen werden, gegebenenfalls einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Nicht nur die Person selbst, sondern auch ihr Anwalt muss das Recht auf Akteneinsicht und das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Frist Einspruch gegen diesen Verstoß einzulegen. Zwei Personen wurden auf dem Parkplatz des Unternehmens in der Nähe des Lastwagens gefunden und von Beamten der Kriminalpolizei gesehen, die aufgrund des Substanzverdachts Ermittlungen gegen sie einleiteten. Ohne die Personen über ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Aussageverweigerung, aufzuklären, wurde anschließend beschlossen, sie vorläufig festzuhalten. Aus dem genannten Grund sollten alle Maßnahmen, einschließlich der Durchsuchung des Fahrzeugs und der vorläufigen Inhaftierung von Verdächtigen, für ungültig erklärt werden.
Der Kassationsgerichtshof in Frankreich hat das Strafgesetzbuch dahingehend ausgelegt, dass es dem im Ausgangsverfahren entschiedenen Gericht verbietet, von Amts wegen die Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Belehrung des Verdächtigen oder Angeklagten zu untersuchen. Aus diesem Grund hat das Strafgericht von Villefranche-sur-Saône in Frankreich den Gerichtshof gefragt, ob EU-Recht einem solchen Verbot der Prüfung strafrechtlicher Fragen von Amts wegen entgegensteht. respektiert das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Recht auf Verteidigung für den Fall, dass Verdächtige, beschuldigte Personen oder ihr Anwalt die Möglichkeit hatten, innerhalb einer angemessenen Frist Einspruch gegen die betreffende rechtswidrige Handlung einzulegen und Einsicht in die Akte hatten.
Sie hatten das Recht auf Zugang zu einem Anwalt, wie es im Recht der Europäischen Union festgelegt ist. Für den Fall, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen auf diese Möglichkeit verzichten, müssen sie die Konsequenzen tragen, wenn dieser Verzicht im Einklang mit den im Recht der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen erfolgt ist. Der Verzicht auf dieses Recht muss freiwillig und eindeutig erfolgen.