Im Rahmen des Sanierungsplans und der Kommunikation mit der Kommission der Europäischen Union hat sich die Slowakische Republik verpflichtet, bestimmte Mängel in Insolvenzverfahren mit einheitlichen und digitalen Mitteln zu beheben.
Es gibt kein zentralisiertes elektronisches System, dessen Zweck die einheitliche Verwaltung von Insolvenzverfahren wäre, insbesondere von Insolvenzverfahren einschließlich Kleininsolvenzen, Sanierungsverfahren, Schuldenerlassverfahren sowie öffentlichen vorbeugenden Sanierungen nach Anordnung des Gerichts, bei dem der Insolvenzverwalter zuständig ist.
Derzeit gibt es nur ein vages dezentrales System, das die Mängel des Systems nicht ausreichend behebt. Daher muss ein einheitliches zentralisiertes System geschaffen werden. Das Ergebnis der Bemühungen der Tschechischen Republik soll ein Register der Vorinsolvenz-, Liquidations- und Insolvenzverfahren sein, das nicht nur der Übermittlung, sondern auch der Aufzeichnung und natürlich Veröffentlichung aller notwendigen Daten und Ereignisse dient, die chronologisch in einzelnen Prozessen auftreten, und dessen Funktionalität auch die Virtualisierung einiger notwendiger Ereignisse gewährleistet. ein virtualisiertes Forderungsverzeichnis, ein Gläubigerverzeichnis usw., wodurch der Verwaltungsaufwand nicht nur für die Verwalter, sondern auch für das Gericht und andere am Verfahren beteiligte Parteien entfällt.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern, einzelne erforderliche Dokumente zu virtualisieren und den Verfahrensrahmen von Vorinsolvenz-, Liquidations- und Insolvenzverfahren insgesamt zu beschleunigen und zu rationalisieren.