Das Justizministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. vorgelegt. Handelsgesetzbuch (Handelsgesetzbuch).
Das Justizministerium setzt sich offen für die Verbesserung des Geschäftsumfelds ein. Dies will er durch die anstehende Novelle des Handelsgesetzbuches erfüllen, die er zur ressortübergreifenden Stellungnahme vorlegt.
Ziel der anstehenden Gesetzesnovelle ist es, den Gründern durch ein einheitliches Formular die einfache Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu ermöglichen. Der Kern besteht in der Erstellung standardisierter Online-Formulare sowie der Einführung eines interaktiven Leitfadens für den potenziellen Gründer, der ihn durch die Schritte bei der Erstellung des Inhalts der Formulare und anderer Anhänge begleitet, die für die Registrierung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Tschechischen Republik erforderlich sind.
Die weniger erfreuliche Nachricht ist, dass die Änderung keine Auswirkungen hat. In diesem Zusammenhang wird die vorgeschlagene Änderung den Inhalt und die Anzahl der Geschäftsthemen festlegen, für die eine Gesellschaft auf solche vereinfachte Weise gegründet werden kann.
Als Vorteil kann hier jedoch angeführt werden, dass bei einer ausgewählten Tätigkeit aus einer solchen Sonderliste mit der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister automatisch eine Gewerbeberechtigung erworben und automatisch als Steuersubjekt eingetragen wird.
Das Interessante in diesem Fall ist, dass alle Vorschläge zur Eintragung vereinfachter Gesellschaften nur von einem einzigen Registergericht durchgeführt werden, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft, und dieses Gericht wird das Bezirksgericht in Žilina sein. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ist der 1. Januar 2023.