Am 1. September 2024 ist eine Novelle des Hochschulgesetzes in Kraft getreten, die Hochschulstudierenden verschiedene Vorteile bringt. Das Hauptziel dieser Novelle ist die Unterstützung schwangerer Studentinnen und Studentinnen, die dauerhaft ein Kind unter drei Jahren bzw. ein Kind unter fünf Jahren im Falle eines Kindes mit einer Behinderung betreuen.
Um den Studierenden als dauerhaft betreuenden Studierenden betrachten zu können. Der Student muss:
- Persönliche Betreuung des eigenen minderjährigen Kindes, einschließlich abwechselnder Betreuung oder;
- Sich persönlich um ein minderjähriges Kind zu kümmern, das aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung mit der Ersatzbetreuung betraut ist, und gleichzeitig;
- Weisen Sie der Hochschule schriftlich nach, dass er das Kind dauerhaft betreut.
Gemäß dieser Änderung gilt ab dem Tag, an dem der Student die genannten Bedingungen erfüllt und schriftlich nachweist, dass er sich dauerhaft um das Kind kümmert, er als dauerhafter Betreuer des Kindes. Darüber hinaus ist die/der Studierende verpflichtet, der Hochschule das Ende der Dauerbetreuung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Durch die Novelle wird eine Verpflichtung der Hochschulen geschaffen, angemessene Studienbedingungen für Studierende zu schaffen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, ohne dabei die Anforderungen an ihre Studienleistungen zu verringern. Aufgrund dieser Novelle ist die Hochschule verpflichtet, auf die Bedürfnisse dieser Studierenden insbesondere dann Rücksicht zu nehmen, wenn:
- Erstellen eines Studienplans;
- Studienunterbrechung zulassen;
- Ermittlung der längsten Gesamtstudienunterbrechung.
Gleichzeitig ist der Rektor verpflichtet, für das erste Studienjahr nach Überschreitung der Regelstudienzeit die Studiengebühren zu erlassen, wenn die Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren aufgrund einer Schwangerschaft oder aufgrund der dauerhaften Betreuung eines Kindes unter drei Jahren und eines behinderten Kindes unter fünf Jahren entstanden ist.