Von einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann nicht ausgegangen werden

Soudní dvůr EU ve vecci C-61/19 Orange Rumänien SA gegen Nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten (ANSPDCP)bestätigte unsere Rechtsauffassung.

Im genannten Verfahren stellt der Gerichtshof der EU fest, dass dies der Fall ist„Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass ‚Schweigen, vorab angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit‘ als Einwilligung gelten.“

Mehr als einmal sind wir auf den Fall gestoßen, dass statt einer aktiven Willensäußerung des Betroffenen dessen Einwilligung vorausgesetzt wird. Auch wir haben immer wieder auf die Unrichtigkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen.

In diesem Fall tatsächlichstatt Einwilligung zur Verarbeitung auszudrücken (Opt-in)Dabei handelt es sich um einen Mechanismus, bei dem die betroffene Person eine noch nicht erteilte Einwilligung ankreuzen muss (Opt-out). Ganz zu schweigen von der Informationspflicht der betroffenen Person und der Transparenz der Einholung der Einwilligung.

Das Gericht führt dies fort„In diesem Fall ist es praktischEs lässt sich nicht objektiv feststellen, ob der Nutzer der Website tatsächlich seine Einwilligung gegeben hatmit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden zu sein, indem Sie das markierte Kontrollkästchen nicht deaktivieren, sowie in jedem Fall, dass,ob diese Einwilligung mitgeteilt wurde.“

Wir stimmen der Auslegung des Gerichts zu. Durch die Annahme der Einwilligung des Betroffenen wird dem Betroffenen der Willen zur Äußerung entzogen. Dieses Vorgehen wird oft als Vereinfachung des Vertragsabschlusses dargestellt, entspricht jedoch nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Laut DSGVO hat es:

  1. Pflicht des InformationssystembetreibersAuskunft über alle mit der Verarbeitung seiner Daten zusammenhängenden Umstände in verständlicher, leicht zugänglicher und klar formulierter Form zu erteilen; Und
  2. das Recht des BetroffenenSie können frei entscheiden, ob Sie die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilen oder verweigern.

Der vollständige Text der Entscheidung in der vorläufigen Fassung ist in tschechischer Sprache unter folgendem Link verfügbarLink.

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