Die Novelle des Ausländeraufenthaltsgesetzes mit Wirkung zum 1. Juli 2025 bringt einige grundlegende Änderungen mit sich. Die Beantragung einer Geschäftsaufenthaltsgenehmigung wird ausschließlich über die Botschaften der Tschechischen Republik im Ausland möglich sein, wobei die Anzahl der Anträge auf 700 pro Jahr begrenzt ist. Voraussetzung ist die Vorlage eines Businessplans und der Nachweis der finanziellen Sicherheit auf zwei separaten Bankkonten. Lesen Sie mehr im Beitrag. Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern genehmigt, die folgende Änderungen mit sich bringen: Ab dem 1. Juli 2025 kann bei der Abteilung der Auswärtigen Polizei kein Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer Geschäftstätigkeit gestellt werden. Anträge werden nur bei slowakischen Botschaften eingereicht.
Kontingente: Die Anzahl der Anträge ist durch staatliche Verordnung für das Jahr 2025 auf 700 begrenzt, wobei die Verteilung nach den einzelnen Botschaften erfolgt. Voraussetzungen: Der Antrag muss einen Businessplan für eine Geschäftstätigkeit oder einen Businessplan zur Umsetzung eines innovativen Projekts enthalten. Finanzielle Sicherheit: Es ist ein Nachweis der finanziellen Sicherheit des Wohnsitzes und der Geschäftstätigkeit durch Bestätigung des Kontostands auf zwei separaten Bankkonten erforderlich. Gültigkeitsdauer: Der vorübergehende Aufenthalt wird für 3 Jahre gewährt. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks in den Zweck des vorübergehenden Aufenthalts zu beruflichen Zwecken ist erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Gewährung des ursprünglichen Aufenthalts, und zwar bei der Ausländerpolizei, möglich. J. nach bestandener Abschlussprüfung an einer weiterführenden Schule in der Tschechischen Republik oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses (1., 2. oder 3. Grad) in der Slowakei oder im Ausland. Tage.
Erforderliche Dokumente
- Geänderte Anforderungen: Bei der Einreichung eines Aufenthaltsantrags ist die Vorlage eines Lichtbildes oder eines Nachweises der finanziellen Sicherheit (mit Ausnahmen) nicht mehr erforderlich.
- Ausnahmen: Eine Bestätigung des Kontostands ist weiterhin erforderlich, wenn:
- Anfragen < Langzeitaufenthalt,
- Geburt eines Kindes im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik oder der EU,
- Überprüfung der Einladung.