Das am 1. Januar 2023 gestartete Pilotprojekt wurde vom Slowakischen Landfonds ins Leben gerufen und war ein großer Erfolg. Der Fokus des betreffenden Projekts liegt insbesondere auf der Überwachung der übertragenen Eigentumsrechte unbekannter Grundeigentümer. Gleichzeitig plant der Slowakische Landfonds, in regelmäßigen halbjährlichen Zyklen eine Liste nicht identifizierter Landbesitzer auf seiner Website zu veröffentlichen. Der Fonds begründete seine Entscheidung mit erhöhter Transparenz und einem echten Interesse am Schutz der Rechte unbekannter Grundeigentümer. Der Slowakische Bodenfonds veröffentlichte außerdem Informationen mit dem Hinweis, dass auch eine Liste der nicht identifizierten Eigentümer veröffentlicht wird, deren Eigentumsrechte vom Slowakischen Bodenfonds im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 übertragen wurden.
Die Anpassung des Verfahrens zur Erneuerung der Aufzeichnungen bestimmter Grundstücke und der damit verbundenen Rechtsbeziehungen ist im Gesetz Nr. 1/2003 geregelt. 180/1995 Slg. zu einigen Maßnahmen zur Organisation des Landbesitzes. Gegenstand des Verfahrens in diesen Absichtserklärungen sind Grundstücke, die durch Eigentumsverhältnisse oder Besitz definiert sind, während diese entweder unvollständig oder gar nicht registriert sind. Wir können festhalten, dass es sich meist um Situationen handelt, in denen die Eintragungsdaten in den Grundbüchern nicht mit den im Liegenschaftskataster eingetragenen Daten übereinstimmen. Ein solches Verfahren, das die Zersplitterung des Landbesitzes verhindern soll, hat vor allem das Ziel, die Art und Weise des Landerwerbs und auch die Eigentumsrechte daran herauszufinden.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung des Verfahrens zur Erneuerung der Eintragung bestimmter Grundstücke und der damit verbundenen Rechtsbeziehungen wurde ein Verzeichnis der erneuten Eintragung von Grundstücken erstellt. In dieses Register werden insbesondere, aber nicht ausschließlich, Grundstücke eingetragen, deren Eigentümer bekannt ist, deren ständiger Wohnsitz oder Sitz jedoch nicht bekannt ist, oder Grundstücke, deren Eigentümer überhaupt nicht bekannt ist. In diesem Fall fungiert der Tschechische Grundstücksfonds als Immobilienverwalter, weshalb zu seinen Befugnissen auch das Recht gehört, das Grundstück durch einen Nutzer zu nutzen, den er im Einzelfall für angemessen hält. Macht der Eigentümer des genutzten Grundstücks seine Rechte an der Immobilie nicht geltend, fällt die Entschädigung für die Nutzung an den Tschechischen Grundstücksfonds. Die oben genannte Liste der nicht identifizierten Eigentümer ist auf seiner Website vom Tschechischen Bodenfonds gegliedert, und zwar in sieben Aktenverzeichnisse, die alphabetisch gegliedert sind. Jede der Listen enthält den Namen des Katastergebiets, die laufende Nummer des Katastergebiets, den Eigentumsbrief und den Namen des unbekannten Eigentümers. Wenn Sie sich also in einer Situation befinden, in der Sie Ihre verstorbenen Vorfahren in der Liste gefunden haben, sollten Sie prüfen, ob der Erbschaftsprozess nach ihrem Tod stattgefunden hat.
Doch wie gehen Sie vor, wenn Sie Ihren Vorfahren in der Liste der nicht identifizierten Besitzer gefunden haben? Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten, die befolgt werden müssen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Der erste Schritt ist die Einleitung eines weiteren Erbschaftsverfahrens nach Ihren Vorfahren, was Sie durch Einreichung eines Antrags beim zuständigen Gericht erreichen können, wobei wir die Eröffnung eines Mehrfacherbverfahrens nicht ausschließen können. Wenn wir uns eine solche Situation in der Praxis vorstellen, bedeutet dies, dass gleichzeitig ein zusätzliches Treffen stattfinden kann, beispielsweise nach den Eltern, aber auch den Großeltern. Das neu entdeckte Vermögen des Verstorbenen wird erst nach Abschluss des Nacherbverfahrens ordnungsgemäß vererbt. Dem entsprechenden Antrag sollten Sie Dokumente beifügen, die bestätigen, dass Sie über einen Erbtitel verfügen, und vergessen Sie auch nicht die Identifikationsdaten, nach denen die Eintragung des Eigentumsrechts an dem Grundstück zugunsten Ihrer Vorfahren zeugt.