Im heutigen Artikel, den wir Ihnen vorstellen, konzentrieren wir uns auf den Gesetzesentwurf, der das Gesetz des Nationalrats der Slowakischen Republik, Aktenzeichen, ergänzt. 474/2013 Slg. über die Erhebung von Mautgebühren für die Nutzung bestimmter Straßenabschnitte und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetzentwurf“ genannt), das dem Gesetzgebungsverfahren des Nationalrates der Slowakischen Republik vorgelegt wurde.
Das Hauptziel der betreffenden Änderung sollte darin bestehen, die Härte des Gesetzes und seine negativen Auswirkungen auf Fahrer und Betreiber von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg abzumildern. In der Praxis wurden solche Fahrer und Betreiber wegen Verstößen gegen Pflichten im Bereich der Mauteinhebung häufig unverhältnismäßig hart und mehrfach bestraft.
Wenn wir eine solche Regelung in der Slowakischen Republik mit anderen Ländern vergleichen, ist die Härte des Gesetzes deutlich sichtbar und verursacht viele Probleme im Bereich der Verwaltungsbehörden, insbesondere betrifft dieses Problem Bezirksämter. Wir sehen hier die Notwendigkeit, faire Strafgrundsätze anzuwenden. Konkret könnte man sich beispielsweise auf den Grundsatz berufen, dass ohne das Gesetz keine Strafe verhängt werden kann, oder auf den Grundsatz der Unzulässigkeit der Analogie zum Nachteil des Täters, wonach die Voraussetzungen der strafrechtlichen und deliktischen Haftung sowie der Verhängung von Sanktionen keinesfalls ausgeweitet werden dürfen. Daher stellt sich in diesem Bereich die Frage, ob die derzeitige Gesetzgebung ausreichend und richtig konzipiert ist.
Doch was bringt der konkrete Änderungsvorschlag? In der vorgeschlagenen Änderung wird für mehrere ordnungsgemäße Straftaten, die demselben Fahrzeughalter zur Last gelegt werden und die auch von demselben Fahrzeug begangen werden, in einem Verfahren nur noch ein einziges Bußgeld verhängt. Im vorliegenden Fall sollten wir auch den Zweck von Sanktionen berücksichtigen, der in erster Linie nicht nur Repression sein sollte, sondern auch, dass solche verhängten Sanktionen einen präventiven und erzieherischen Charakter haben. Wir können daher feststellen, dass die Sanktion bei der geltenden Gesetzgebung in keinem Verhältnis zur Art der begangenen Tat steht. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass getrennte Verfahren über alle von mehreren Fahrzeugen begangenen Ordnungswidrigkeiten desselben Fahrzeughalters nicht in einem Verfahren zusammengefasst werden können und auch nicht durch eine Entscheidung über solche ordnungsgemäßen Ordnungswidrigkeiten entschieden werden kann. Vorschriften der Slowakischen Republik, internationale Verträge und andere internationale Dokumente, an die wir als Slowakische Republik gebunden sind. Verwaltungsbehörden nach Auslegung der geltenden Gesetzgebung des Gesetzes Nr. 474/2013 Slg. B. über die Erhebung von Mautgebühren für die Nutzung bestimmter Straßenabschnitte sowie über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung, ahnden sie mehrfach einen Verstoß, der sich über mehrere Kalendertage erstreckt.
Ein solcher Gesetzesentwurf hat sicherlich vielen Autofahrern gefallen, während diese gesetzliche Regelung unserer Meinung nach als Fortschritt im Bereich der Sanktionen im Bereich der Mauteinhebung angesehen werden kann.