Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 trat das neue Gesetz über die Steuer auf Finanztransaktionen in Kraft, das von der Regierung der Slowakischen Republik im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen verabschiedet wurde, wobei die erste Steuerperiode das Jahr 2025 war.
Die neue Steuer auf Finanztransaktionen wird für juristische Personen, organisatorische Bestandteile einer juristischen Person, natürliche Personen – Unternehmer, die über ein Bankkonto verfügen – eingeführt. Von der Steuer befreit sind Bürgervereine, Stiftungen, Kirchen und Religionsgesellschaften sowie Schulen und Bildungseinrichtungen.
Alle Banküberweisungen, Abhebungen am Geldautomaten, Kreditzinszahlungen, Provisionen und Gebühren unterliegen der neuen Finanztransaktionssteuer. Barzahlungen, Intrabanküberweisungen innerhalb einer Bank, Transaktionen in Kryptowährungen oder Zahlungen von Steuern und Abgaben mit Ausnahme lokaler Steuern.
Im Hinblick auf die Einführung der neuen Finanztransaktionssteuer müssen Steuerpflichtige, d. h. Unternehmer, bis zum 31.3.2025 ein Geschäftskonto einrichten. Kommt der Steuerpflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihn die Finanzverwaltung zunächst zur Öffnung auffordern. Kommt der Steuerpflichtige seiner Pflicht auch nach einer Aufforderung nicht nach, kann ihm ein Bußgeld von 30 bis 3.000 Euro auferlegt werden. den Betrag von 40 Euro.
