This amendment to the Criminal Code, which will enter into force on March 15, 2024, brings changes to the limits of the definition of the committed damage. Die Hauptpunkte dieser Novelle sind die Erhöhung der Beträge, die verschiedene Schadenskategorien im Sinne des Strafgesetzbuches definieren. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Grenzen entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation zu aktualisieren.
Die spezifischen Änderungen der Grenzen sind wie folgt:
- Kleiner Schaden:Diese Kategorie gilt für Schäden, die mittlerweile den Betrag von 6.700 übersteigen.
- Großschaden:Die Grenze für diese Kategorie wird auf 20.000 Euro erhöht, während sie ursprünglich bei 2.660 Euro lag.
- Erheblicher Schaden:Als erheblicher Schaden gilt nun ein Schaden, der 250.000 Euro übersteigt, während die ursprüngliche Grenze bei 26.600 Euro lag.
- Großschaden:In diese Kategorie fallen Schäden über 650.000 €, eine Erhöhung gegenüber ursprünglich 133.000 €.
Bei schwerwiegenden Zweifeln an der Richtigkeit der Schadenshöhe, des Nutzens, des Wertes der Sache, des Umfangs der Tat oder des Schadens ermöglicht die Novelle die Ermittlung dieser Werte auf der Grundlage eines Gutachtens oder Sachverständigengutachtens. unbezahlte Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien und andere finanzielle Zahlungen aus staatlichen, europäischen oder anderen öffentlichen Quellen.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Gesetzgebung an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen anzupassen und wirksamere Instrumente für den Umgang mit schadensbezogenen Straftaten bereitzustellen.