Das Justizministerium hat eine Änderung des Gesetzes über Mahnverfahren vorbereitet. Ziel der Novelle war die Neuregelung der gesetzlichen Regelung des Mahn- und Mahnverfahrens in der Zivilprozessordnung.
Wenn der Verbraucher gegen den Zahlungsbefehl Einspruch einlegt, kann es vorkommen, dass er selbst aufgrund seiner Rechtskenntnisse einen solchen Einspruch vorbereitet, der nicht ausreichend begründet ist. Nach den Verfahrensregeln kann es sich hierbei um eine gerichtliche Entscheidung über die Zurückweisung des Widerspruchs handeln.
Das Ministerium hat daher eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Mahnverfahrens nach dem Gesetz über Mahnverfahren und Mahnverfahren nach der Zivilstreitordnung vorbereitet.Das Gericht ist verpflichtet, die Stellung des Beklagten als Verbraucher zu berücksichtigenin der sachlichen Berechtigung des Einspruchs berücksichtigen und infolge dessen die sachliche Berechtigung des Einspruchs gemäßigter bewerten.
Der Wortlaut der Novelle wurde bereits von der Regierung gebilligt und das Gesetz wartet auf die Verabschiedung im Nationalrat der Slowakischen Republik.