Gesetzentwurf zu künstlicher Intelligenz und europäischer Datenregulierung: ein Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Zukunft in der Slowakei
Im digitalen Zeitalter sind künstliche Intelligenz (KI) und Daten zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden, während sich die Notwendigkeit ihrer gesetzlichen Regelung bereits seit 1990 als notwendig erwiesen hat. Das Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung der Slowakischen Republik hat einen Gesetzesentwurf über künstliche Intelligenz und europäische Datenregulierung (LP/2026/17) dem ressortübergreifenden Kommentarverfahren vorgelegt, dessen Ziel es ist, die Umsetzung wichtiger europäischer Rechtsvorschriften sicherzustellen, insbesondere der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz – EU 2024/1689, 2022/868) und der Datenverordnung (Datengesetz – EU 2023/2854).
Das vorgeschlagene Gesetz, das am 1.05.2026 in Kraft treten soll, führt einen neuen nationalen Rahmen für die Überwachung des Einsatzes künstlicher Intelligenz, des Datenmanagements sowie ein Sanktionssystem für Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen ein.
Ab 2024 will die Europäische Union systematisch technologische Innovationen unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen in den Vordergrund stellen. Das zentrale Instrument dieser Strategie ist der sogenannte „Digital Omnibus“ – ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die Umsetzung der digitalen Regulierung, einschließlich der Bestimmungen des Künstliche-Intelligence-Gesetzes (KI-Gesetz), zu vereinfachen und zu harmonisieren. Zentrales Element ist ein umfassendes digitales Paket, das Regeln zu künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit und Daten vereinfacht. Ergänzt wird es durch eine Data-Union-Strategie zur Bereitstellung hochwertiger Daten für künstliche Intelligenz und ein europäisches Business-Wallet, um Unternehmen eine einheitliche digitale Identität zu ermöglichen. Es soll Verwaltungsaufgaben und Geschäfte in allen EU-Mitgliedstaaten erleichtern.
Für die Tschechische Republik bedeutet dies nicht nur die Verpflichtung, unmittelbar durchsetzbare europäische Regelungen anzuwenden, sondern auch einen angemessenen institutionellen und Kontrollrahmen auf nationaler Ebene zu schaffen.
Das Office of Digital Integrity soll eine Koordinierungs- und Aufsichtsfunktion über künstliche Systeme wahrnehmen; ist beispielsweise das Amt für den Schutz personenbezogener Daten in Fällen des Einsatzes von KI im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten oder im rechtlichen Umfeld.
Mit der Ausweitung der Regulierungspflichten geht jedoch ein erhöhtes Regulierungsrisiko für die betroffenen Unternehmen einher. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, riskante Systeme der künstlichen Intelligenz zu verbieten oder vom Markt zu nehmen sowie erhebliche Sanktionen zu verhängen, die bei schwersten Verstößen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des gesamten Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens betragen können.
