Am 12. Juni 2024 verabschiedete die Regierung der Tschechischen Republik ein neues Gesetz namens Lex-Attentat, das eine Reaktion auf die Ermordung von Premierminister Robert Fico darstellt. Das neue Gesetz bringt Änderungen in mehreren Gesetzen mit sich und soll für mehr Sicherheit für öffentlich exponierte Personen sorgen. Mitglieder. Die Gewährleistung des Schutzes gilt auch für die Vorsitzenden politischer Parteien und Bewegungen, die im Nationalrat der Slowakischen Republik vertreten sind.
Anpassung des Umfangs und der Bedingungen der Ausübung des Versammlungsrechts, insbesondere im Bereich der Beschränkungen seiner Ausübung. Es wird ein Versammlungsverbot vor den Häusern von Politikern und Städten eingeführt, in denen die Regierung, der Präsident und das Verfassungsgericht tätig sind oder wohnen. Beim Verfassungsgerichtshof gilt das Versammlungsverbot im Umkreis von 100 Metern, in anderen Fällen gilt das Versammlungsverbot im Umkreis von 50 Metern. Als Versammlungsorte werden vorzugsweise Orte vorgesehen, an denen generell eine Konzentration einer größeren Anzahl von Menschen angenommen wird. Anpassung der Gehaltsbedingungen für Verfassungsbeamte, wobei für den Premierminister und den Parlamentspräsidenten ein lebenslanges Gehalt in Höhe des Gehalts eines Parlamentsmitglieds eingeführt wurde, sofern die Bedingung erfüllt ist, dass sie ihre Aufgaben mindestens zwei volle, unverkürzte Wahlperioden lang erfüllt haben. Eine Ausnahme vom Anspruch auf lebenslanges Gehalt stellt die Wahrnehmung einer anderen verfassungsmäßigen Funktion dar, wenn der Anspruch auf lebenslanges Gehalt aufgrund der Ausübung einer anderen verfassungsmäßigen Funktion ruht. Der Anspruch auf ein lebenslanges Gehalt kann auch entfallen, wenn ein Verfassungsbeamter wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird. Änderungen des Straftatengesetzes im Bereich der Stärkung der Befugnisse der Angehörigen der Polizei bei Straftaten, die im Wege der elektronischen Kommunikation begangen werden. Außerdem wird eine Erhöhung der Bußgeldobergrenze für Verstöße im Online-Bereich von ursprünglich 99 Euro auf 1.000 Euro eingeführt.