In jüngster Zeit stellen wir immer häufiger fest, dass die Unfallrate von Autofahrern auf slowakischen Straßen größtenteils einen gemeinsamen Nenner hat, nämlich den Alkoholkonsum des Fahrers. Der Konsum von Alkohol durch den Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist nach tschechischer Gesetzgebung verboten.
Dieser Sachverhalt ist im sechsten Kapitel des Strafgesetzbuches im ersten Teil unter der Überschrift „allgemein gefährliche Straftaten“ geregelt. Die Bestimmung des § 289 unter dem Titel „Gefährdung durch Suchtmitteleinfluss“ im ersten Absatz definiert den Sachverhalt dieser Straftat. Den Sachverhalt erfüllt derjenige, der in einem kompetenzausschließenden Zustand eine Leistung erbringt, die er unter dem Einfluss von Suchtmitteln, einer Beschäftigung oder einer sonstigen Tätigkeit ausgeübt hat, bei der er das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden oder einen erheblichen Sachschaden verursachen könnte.
Für ein solches Verhalten wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Mit der gleichen Strafe ist der Täter zu bestrafen, wenn er sich bei der Ausübung einer oben genannten Berufstätigkeit oder sonstigen Tätigkeit weigert, sich einer Suchtmitteluntersuchung, die mittels eines Atemtests oder eines Orientierungstestgeräts durchgeführt wird, zu unterziehen oder sich einer ärztlichen Untersuchung durch Entnahme und Untersuchung von Blut oder anderem biologischen Material auf die Nichtbetroffenheit zu unterziehen. mit Gefahr für seine Gesundheit.
Auch das Fahren mit Alkohol kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Sicherheit und den reibungslosen Straßenverkehr begeht, wer sich als Fahrzeugführer weigert, sich einer Untersuchung zur Feststellung des Konsums von Alkohol oder einem anderen Suchtmittel in der durch eine Sonderregelung vorgesehenen Weise zu unterziehen, obwohl eine solche Untersuchung nicht mit einer Gefährdung seiner Gesundheit verbunden wäre. Gleiches gilt für einen Fahrer, der beim Führen eines Fahrzeugs Alkohol zu sich nimmt oder ein Fahrzeug zu einem Zeitpunkt nach dem Konsum führt, zu dem sich aufgrund einer nach einer Sonderregelung durchgeführten Untersuchung noch Alkohol in seinem Körper befindet. Interessant ist jedoch, dass diese Regelung nicht für Radfahrer, Fahrer von Motorrollern mit Zusatzmotorrad und Fahrer von Selbstzündungsfahrzeugen gilt, die im Gemeindegebiet fahren. Bei einer Verurteilung dieser Straftat drohen dem Täter eine Geldstrafe von bis zu 1.300 Euro und ein Fahrverbot für ein Kraftfahrzeug von einem bis zu fünf Jahren.
Der wesentliche Unterschied, ob der Täter beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss eine Straftat oder ein Vergehen begeht, liegt in den gemessenen Maßen. Liegt der gemessene Alkoholwert unter einem Promille, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Oberhalb dieser Blutalkoholgrenze gilt das Führen eines Kraftfahrzeugs als Straftat. Der Nachweis von Alkohol im Blut erfolgt entweder durch einen Atemtest oder eine Blutprobe. Die zur Durchführung einer solchen Untersuchung befugten Personen sind überwiegend Angehörige der Polizei sowie Mitarbeiter der Stadt- und Stadtpolizei. Es gab jedoch einmal eine Zeit, in der die Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer und den möglichen Strafen milder war. Derzeit ist in den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik eine Nulltoleranz gefordert. Zum Vergleich: Viele Länder haben bestimmte Grenzwerte, wobei nördliche Länder wie Norwegen und Schweden mit den niedrigsten 0,2 Promille dominieren. In den meisten EU-Ländern liegt die Straffreiheitsgrenze für Alkohol am Steuer bei 0,5 Promille. Diese Länder sind beispielsweise Frankreich, Italien, Österreich. Der höchstzulässige Grenzwert innerhalb der EU-Länder liegt bei 0,8 Promille Alkohol im Blut des Fahrers, und Großbritannien und Irland gehören zu diesen toleranten Ländern. Die Zahl der Verkehrsunfälle wird jedes Jahr auf Tausende geschätzt, die Zahl der alkoholbedingten Todesfälle im Straßenverkehr auf Hunderte von Opfern.
