Am 20. März 2021Es tritt der Beschluss Nr. 160 der Regierung der Slowakischen Republik in Kraft, der die Dauer des Ausnahmezustands verlängert, die Ausgangssperre regelt und Reisen ins Ausland einschränkt.
Die von der Regierung eingeführte Neuheit istVerbotReisen ins Ausland zu dem ZweckErholung. Aber die Auflösung direktdefiniert den Begriff nicht, das als „Erholung“ eingeführt wurde.
Im Allgemeinen wird dieser Begriff jedoch als „Urlaub machen“ wahrgenommen, was bedeutet, dass Bürger der Tschechischen Republik nicht mehr ins Ausland reisen können, um beispielsweise in ihrem Ferienhaus im Ausland zu entspannen. Andererseits ist die Reparatur eines solchen Häuschens kein Reisehindernis. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden mit einer solchen Anpassung umgehen werden, deren gesamte Idee von mehreren Seiten geprägt istkritisch aufgenommen.
Was Reisen betrifft, außer an Feiertagen, können die Bürger dies tunReisen ohne Grenzenim Ausland im Rahmen von:
- keine Verzögerung;
- Reisen aufgrund von Arbeitspflichten; Und
- Reisen zu Bildungszwecken.
Neben dem Reiseverbot ist auch die Ausgangssperre bei der Rückkehr aus dem Ausland zwischen 05:00 und 01:00 Uhr zu berücksichtigen. Auch aufgrund der Ausgangssperre ist es erforderlich, dass die betreffende Person ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis nachweisen kann. Die Ausgangssperre gilt weiterhin, bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werdenein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus müssen Sie sich durch die Vorlage glaubwürdiger Dokumente über den Zweck der Reise nachweisen.
