Aktualisierung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung von Erzeugnissen

Am 3. Februar 2021 genehmigte der Nationalrat der Slowakischen Republik die Aktualisierung des Gesetzes Nr. 469/2003 Slg.über Ursprungsbezeichnungen von Produkten und geografische Angaben, das die Bedingungen für die Erlangung des Rechts zum Schutz der Ursprungsbezeichnung des Produkts oder der geografischen Angabe des Produkts in der Tschechischen Republik regelt.

Die Anpassung gilt fürlandwirtschaftliches Produkt, Lebensmittel, Wein, aromatisiertes Weinprodukt oder Spiritus, der sich auf ein geografisches Gebiet in der Slowakischen Republik oder ein grenzüberschreitendes geografisches Gebiet bezieht

Produkte, deren Aussehen nur auffälltbestimmtes geografisches Gebietmenschlicher oder natürlicher Faktor, den Produktschutz durch diese Verordnung sicherstellen lassen. Einzigartige Produkte können durch gewerbliche Schutzrechte – Ursprungsbezeichnung des Produkts oder geografische Angabe des Produkts – geschützt werden. Der positive Aspekt solcher Etiketten wirkt sich auf den Wert des jeweiligen Produkts aus, und das wird auch soeinzigartig auf dem Markt.

Die Änderung trägt zur Klarheit der Gesetzgebung und zur Beschleunigung der Verfahren im Bereich des Ursprungsschutzes sowie zur Gewährleistung des Schutzes einer Produktkategorie auf nationaler Ebene bei, während das Recht der Europäischen Union die Existenz eines Schutzes auf nationaler Ebene für sogenannte nichtlandwirtschaftliche Produkte zulässt.

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