Mobbing und Bossing – Mobbing am Arbeitsplatz – wie man sich wehrt

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine der häufigsten und gleichzeitig schwerwiegendsten Verletzungen der Arbeitnehmerrechte. Ob Mobbing – die systematische Unannehmlichkeit der Arbeitsleistung durch Kollegen – oder Bossing – der Missbrauch einer Vorgesetztenposition durch eine Führungskraft – in beiden Fällen kann die Folge langfristiger psychischer Druck, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands und eine Störung der Arbeitsbeziehungen sein. Das slowakische Rechtssystem stellt Arbeitnehmern mehrere Schutzinstrumente zur Verfügung, von internen Vorschlägen an den Arbeitgeber über die Einreichung einer Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde bis hin zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht, einschließlich Entschädigung für immaterielle Schäden. Ein richtig gewähltes Vorgehen kann nicht nur für die Beendigung von Mobbingverhalten, sondern auch für die Wahrung des beruflichen Rufs und den Schutz der persönlichen Integrität von entscheidender Bedeutung sein. Wenn Sie rechtliche Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmenAnwaltskanzlei in Bratislava, Banská BystricaAKošice.


Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Unter Mobbing am Arbeitsplatz (manchmal auch Mobbing genannt) versteht man ein längerfristiges und wiederholtes negatives Verhalten eines oder mehrerer Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen oder Untergebenen, das darauf abzielt oder bewirkt, ihn zu demütigen, einzuschüchtern oder zu isolieren. Dabei handelt es sich nicht um gewöhnliche Konflikte oder einmalige Missverständnisse, sondern um systematische und langfristige Angriffe, die die Würde, die psychische Gesundheit und oft auch die Arbeitsleistung des Opfers schädigen.


Typische Formen von Mobbing am Arbeitsplatz:

  • Verbales Mobbing: Beleidigungen, Demütigungen, Spott, Verbreitung von Gerüchten.
  • Soziale Isolation: Ignorieren, Ausschluss aus dem Team, Kommunikationsverbot.
  • Mobbing am Arbeitsplatz: unverhältnismäßige Aufgabenverteilung (zu wenig oder zu viel Arbeit), Kompetenzentzug, absichtliche Behinderung der Arbeit.
  • Psychischer Zwang: Einschüchterung, Drohungen, Herabwürdigung, grundlose Kritik.
  • Körperliches Mobbing: Seltener, kann aber auch die absichtliche Beschädigung von Dingen, körperliche Angriffe oder Belästigungen umfassen.


Folgen:

  • psychische Probleme (Stress, Angst, Depression, Burnout),
  • Verschlechterung der Arbeitsleistung und der Beziehungen,
  • gesundheitliche Probleme,
  • bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zur Aufgabe des Arbeitsplatzes.


Ein wichtiger Unterschied:

  • Kritik eines Vorgesetzten: Wenn sie berechtigt ist und der Verbesserung der Arbeit dient, ist sie kein Mobbing.
  • Mobbing: wenn das Ziel darin besteht, das Leben schwer zu machen, lächerlich zu machen oder psychisch zu zerstören.


Wie äußert sich Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing am Arbeitsplatz äußert sich vor allem darin, dass jemand über einen längeren Zeitraum und wiederholt einer negativen Behandlung ausgesetzt ist, die seine Würde und sein Selbstvertrauen mindert und seine Arbeit erschwert.

Die häufigsten Erscheinungsformen:

  • Verbale Angriffe
  • Beleidigungen, Anschreie, Verspottungen,
  • Verbreitung von Gerüchten oder falschen Informationen,
  • Spott vor Kollegen.

Soziale Isolation

  • Ignorieren, Ignorieren des Mitarbeiters,
  • Ausschluss aus dem Kollektiv oder den Versammlungen,
  • Verbot der Kommunikation mit anderen.


Mobbing am Arbeitsplatz

  • bedeutungslose oder demütigende Aufgaben zuweisen,
  • unverhältnismäßige Belastung oder im Gegenteil Arbeitsentzug,
  • vorsätzliches Zurückhalten von für die Arbeit notwendigen Informationen oder Werkzeugen,
  • Ständige ungerechtfertigte Kritik.

Psychischer Druck

  • Drohungen (z. B. Entlassung, Degradierung),
  • Demütigung, Unterschätzung der Fähigkeiten,
  • ein Versuch, ein Gefühl von Schuld oder Angst hervorzurufen.

Extreme Formen

  • körperliche Belästigung oder Übergriffe,
  • Schäden an persönlichem Eigentum oder Arbeitshilfsmitteln,
  • sexuelle Belästigung.

Der Unterschied zu einem normalen Konflikt besteht darin, dass Mobbing systematisch, langfristig und gezielt erfolgt.


Arten von Mobbing am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz äußert sich Mobbing in verschiedenen Formen, wobei in der juristischen oder psychologischen Fachliteratur meist mehrere Grundtypen unterschieden werden. Am häufigsten sind die folgenden:


Mobbing

  • systematische, langfristige und gezielte Belästigung, Demütigung oder Isolation durch Kollegen oder eine Gruppe von Arbeitnehmern,
  • Ziel ist es, den Mitarbeiter aus dem Kollektiv zu verdrängen oder zum Austritt zu zwingen.

Beispiel aus der Praxis:Die Kollegen verpflichten sich, einen Mitarbeiter zu ignorieren, ihn nicht in Diskussionen einzubeziehen, ihm keine Informationen zu geben und ihn nicht lächerlich zu machen. Rechtsfolgen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Gleichbehandlung und ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen (§ 13 Arbeitsgesetzbuch). Tut er dies nicht, drohen ihm Diskriminierung und Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers.


Bossieren

  • Mobbing eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen,
  • äußert sich z.B. unzumutbare Aufgaben, Herabwürdigung, grundlose Bestrafung, Informationsverweigerung oder ständige Kritik.

Beispiel aus der Praxis:Der Vorgesetzte entlastet den Mitarbeiter unangemessen, weist ihm sinnlose Aufgaben zu oder beleidigt ihn öffentlich. Rechtsfolgen: Ein solches Vorgehen kann einen Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitgebers aus § 47 Arbeitsgesetzbuch (Arbeitsauftragspflicht gemäß Arbeitsvertrag) und § 13 (Mobbingverbot) darstellen. Der Arbeitnehmer kann sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde wenden oder gerichtlich Ansprüche geltend machen (einschließlich Ersatz immaterieller Schäden).


Personalbesetzung

  • die gegenteilige Situation wie Bossing, Mobbing eines Vorgesetzten durch Untergebene,
  • Dabei handelt es sich häufig um Kooperationsverweigerung, Arbeitssabotage oder systematische Infragestellung der Autorität der Führungskraft.

Beispiel aus der Praxis:Eine Gruppe von Untergebenen sabotiert die Arbeit des neuen Anführers, indem sie absichtlich Informationen zurückhält oder falsche Anschuldigungen über ihn verbreitet, um ihn zu diskreditieren. Rechtliche Konsequenzen: Obwohl über diese Form weniger gesprochen wird, stellt sie einen Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin der Mitarbeiter dar. Dies kann zur Kündigung führen (§ 63 Abs. 1 Buchst. e) des Arbeitsgesetzbuches).


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • unerwünschte sexuelle Vorschläge, Kommentare oder Verhaltensweisen mit erotischen Untertönen,
  • kann verbal, nonverbal oder körperlich sein,
  • nach dem Arbeitsgesetzbuch und dem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich verboten.

Beispiel aus der Praxis:Ein Kollege sendet einer Kollegin unangemessene Nachrichten, lädt sie wiederholt zu „privaten“ Besprechungen ein oder berührt sie gegen ihren Willen. Rechtliche Konsequenzen: Verbietet ihnAntidiskriminierungsgesetz (§ 2, Absatz 3). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Belästigungen zu schützen, wenn er nicht handelt, drohen ihm Bußgelder der Arbeitsaufsichtsbehörde und Klagen auf Schadensersatz oder immateriellen Schaden.


Diskriminierendes Mobbing

  • Demütigung oder Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder anderen geschützten Merkmalen,
  • Sie äußert sich oft in Form von Ausschluss von Arbeitsmöglichkeiten, ungleicher Bezahlung oder bewusster Herabwürdigung.

Beispiel aus der Praxis:Ein älterer Mitarbeiter wird aufgrund seines Alters systematisch verspottet, erhält keine Ausbildung oder die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln. Rechtsfolgen: Es handelt sich um einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Antidiskriminierungsgesetzes. Der Arbeitnehmer kann vor Gericht eine finanzielle Entschädigung verlangen.


Cybermobbing am Arbeitsplatz

  • Belästigung über E-Mails, interne Kommunikationsplattformen oder soziale Netzwerke,
  • Hierzu zählt auch das Verbreiten von Beleidigungen, erniedrigenden Nachrichten oder falschen Informationen über einen Mitarbeiter.

Beispiel aus der Praxis:Das Kollektiv erstellt einen Gruppenchat, in dem es beleidigende Bemerkungen über einen Kollegen verbreitet oder erniedrigende Fotos teilt. Rechtsfolgen: Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann es sich auch um eine Straftat der üblen Nachrede (§ 373 StGB) oder gefährlichen Stalkings (§ 360a StGB) handeln. Alle Formen von Mobbing am Arbeitsplatz können dazu führen, dass der Arbeitgeber haftbar gemacht wird, wenn er nicht für ein gesundes Arbeitsumfeld sorgt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich nach innen (Beschwerde, Gewerkschaft, Initiative gegen den Arbeitgeber) und nach außen (Arbeitsinspektion, Gericht) zu verteidigen.


Absatz „Mobbing am Arbeitsplatz“.

Das slowakische Rechtssystem kennt den Begriff „Mobbing“ oder „Bossing“ nicht ausdrücklich, der Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbingverhalten ist jedoch im Arbeitsgesetzbuch und in Sonderregelungen verankert. Die zentrale Bestimmung ist § 13 des Arbeitsgesetzbuchs, der jede Form von Diskriminierung, Belästigung oder Verfolgung am Arbeitsplatz verbietet und den Arbeitgeber verpflichtet, die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer sicherzustellen. Ergänzt wird dieser Rahmen durch das Antidiskriminierungsgesetz, das Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigung, detailliert definiert und Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, sowohl Schutz als auch finanzielle Entschädigung zu fordern. In Fällen, in denen Mobbing die Grenzen des Arbeitsverhältnisses überschreitet, kann es sogar eine Straftat sein. Daher ist es für den Arbeitnehmer wichtig, nicht nur die internen Schutzmechanismen des Arbeitgebers zu kennen, sondern auch die Paragraphen, die ihm rechtliche Unterstützung im Kampf gegen Mobbing bieten.

§ 13 Abs. 2 und 3 des Arbeitsgesetzbuches

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu behandeln.
  • Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion und anderen Merkmalen ist verboten.
  • Belästigung, sexuelle Belästigung, Stalking und die Aufforderung zur Diskriminierung sind verboten.

Diese Bestimmung bildet den grundlegenden rechtlichen Rahmen gegen Mobbing, Bossing und andere Formen von Mobbing.


§ 47 des Arbeitsgesetzbuches – Pflichten des Arbeitgebers

  • Der Arbeitgeber muss die Arbeit gemäß dem Arbeitsvertrag verteilen, Löhne zahlen und für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen.
  • Wenn ein leitender Arbeitnehmer einen Arbeitnehmer schikaniert (Bossing), stellt dies einen Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitgebers dar.

Antidiskriminierungsgesetz (Nr. 365/2004 Slg.)

  • § 2 Abs. 3: Belästigung ist Diskriminierung, wenn ihr Ziel oder ihre Konsequenz darin besteht, die Menschenwürde zu erniedrigen und ein einschüchterndes, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.
  • Dazu gehört auch sexuelle Belästigung.
  • Der Arbeitnehmer hat das Recht zu verlangen, dass die Diskriminierung beendet, die Folgen beseitigt werden und ihm eine angemessene (auch finanzielle) Genugtuung gewährt wird.

Strafrecht (wenn Mobbing extrem ist)

  • § 360a – Gefährliche Verfolgung (sog. Stalking).
  • § 373 – Verleumdung.
  • § 192 – Folter einer nahestehenden und vertrauten Person (in Ausnahmefällen auch am Arbeitsplatz).

So wehren Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz – Schritt für Schritt

Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Unannehmlichkeit, sondern kann auch die psychische Gesundheit, die Arbeitsbeziehungen und die Karriere ernsthaft schädigen. Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie sie wirksam dagegen vorgehen können, oder zögern, überhaupt einzugreifen.


Erfassen Sie Vorfälle

  • Führen Sie ein detailliertes Tagebuch: Datum, Uhrzeit, Ort, Personen, Beschreibung des Ereignisses.
  • Speichern Sie E-Mails, Nachrichten oder andere Beweise (z. B. Screenshots von Cybermobbing). Beweise sind der Schlüssel zum späteren Beweis.


Versuchen Sie, direkt zu kommunizieren

  • Wenn es sicher und möglich ist, sagen Sie dem Täter höflich, aber deutlich, dass sein Verhalten inakzeptabel ist.
  • Oftmals kann eine offene Reaktion weitere Angriffe abschrecken.


Informieren Sie den Arbeitgeber

  • Melden Sie Mobbing Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
  • Wenn es sich bei dem Täter um einen Vorgesetzten handelt, wenden Sie sich an die Geschäftsleitung, die Ethik-Hotline oder die Gewerkschaft.
  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen (§ 146 Arbeitsgesetzbuch).


Zeugen

  • Kollegen, die beim Mobbing dabei waren, können aussagen, auch wenn sie befürchten, dass das Gericht sie vorladen könnte.
  • Kommt es wiederholt zu Mobbing (Bossing, Mobbing), fällt das Verhalten Zeugen auf.

Medizinische Dokumentation

  • Wenn Mobbing psychische oder körperliche Probleme (Stress, Angstzustände, Depressionen) verursacht, suchen Sie einen Arzt oder Psychologen auf.
  • Krankenakten und PN aufgrund psychischen Drucks sind starke indirekte Beweise.

Reichen Sie intern eine Beschwerde ein

  • Eine formelle (schriftliche) Beschwerde verpflichtet den Arbeitgeber zum Handeln.
  • Nutzen Sie interne Regelungen (z. B. Gleichbehandlungsrichtlinien, interne Ethikkodizes).


Wenden Sie sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde

  • Sie können einen Antrag auf eine Arbeitskontrolle stellen, bei der überprüft wird, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten im Bereich Gesundheit und Sicherheit sowie dem Diskriminierungsverbot nachkommt.
  • Die Beschwerde kann auch anonym eingereicht werden.


Denken Sie über Rechtsschutz nach

  • Ansprüche nach dem Antidiskriminierungsgesetz: die Möglichkeit zu verlangen, dass die rechtswidrige Handlung eingestellt, die Folgen beseitigt und eine angemessene Entschädigung (einschließlich finanzieller) gewährt wird.
  • Laut Arbeitsgesetzbuch: die Möglichkeit, eine Entschädigung für immateriellen Schaden in Geld zu beantragen.


Nutzen Sie Unterstützung

  • Wenden Sie sich an die Gewerkschaften oder den Personalrat, wenn diese beim Arbeitgeber tätig sind.
  • Suchen Sie psychologische oder juristische Hilfe: Dauerhaftes Mobbing und Bossing kann zu gesundheitlichen Problemen führen.
  • Wenden Sie sich auch an gemeinnützige Organisationen, die sich auf den Schutz von Opfern von Diskriminierung und Belästigung spezialisiert haben.


Erwägen Sie weitere rechtliche Schritte

  • Bei schwerwiegenden Formen von Mobbing (z. B. Drohungen, sexuelle Belästigung, Stalking) besteht auch die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu stellen.
  • Führt das Mobbing zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, besteht die Möglichkeit, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu beantragen.
  • Verlassen Sie niemals die Arbeit, ohne die Situation zu dokumentieren und zu versuchen, sie zu lösen. Ansonsten lässt sich später nur sehr schwer nachweisen, dass der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mobbing war.

Was ist Mobbing und warum ist es wichtig, darüber zu sprechen?

Mobbing ist eine Form systematischer psychischer Nötigung am Arbeitsplatz, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Privatleben des Opfers haben kann. Es geschieht oft unauffällig und über einen längeren Zeitraum, so dass Ihr Umfeld es möglicherweise nicht sofort bemerkt. Deshalb ist es wichtig, darüber zu sprechen, damit die Mitarbeiter wissen, dass es sich nicht um „gewöhnliche Konflikte“ handelt, sondern um inakzeptables Verhalten, gegen das man sich wehren kann und muss. Aufklärung hilft nicht nur Opfern, sondern auch Kollegen und Arbeitgebern, das Problem rechtzeitig zu erkennen und zu stoppen, bevor es zu schwerwiegenden Folgen führt.


Der schmale Grat zwischen Sarkasmus und Mobbing: Woran erkennt man ihn?

Sarkasmus kann am Arbeitsplatz als harmloser Humor wirken, aber wenn er wiederholt und einseitig eingesetzt wird und eine bestimmte Person verletzt, kann er zu Mobbing werden. Der Unterschied liegt in der Absicht und den Konsequenzen:

  • Sarkasmus als Humor:es ist zweiseitig, schließt niemanden aus und verletzt nicht; Kollegen lachen gemeinsam über ihn.
  • Sarkasmus als Waffe:es richtet sich wiederholt gegen eine Person, mindert seine Würde und löst ein Gefühl der Minderwertigkeit oder Isolation aus.

Woran erkennt man, dass es sich nicht mehr nur um einen „Witz“ handelt?

  • Er macht immer Witze über dieselbe Person.
  • Witze sind erniedrigend oder machen sich über berufliche Fähigkeiten lustig.
  • „Humor“ tritt vor das Kollektiv und zielt darauf ab, in Verlegenheit zu bringen.
  • Der Betroffene kann die Situation nicht einschätzen und fühlt sich unwohl oder minderwertig.
  • Wenn das Opfer deutlich macht, dass es ihm weh tut, das Verhalten aber anhält.

Entscheidendes Kriterium: Wenn die „Witze“ wiederholt, einseitig und erniedrigend sind, handelt es sich nicht mehr um unschuldigen Sarkasmus, sondern um eine Form des Mobbings.


Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitsaufsicht

Mobbing am Arbeitsplatz stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechte des Arbeitnehmers und die Pflichten des Arbeitgebers dar. Sollten die internen Schutzmechanismen versagen oder der Arbeitgeber nicht handeln, besteht eine der Abwehrmöglichkeiten darin, sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde zu wenden. Diese Stelle ist gesetzlich befugt, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren, Beschwerden über Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von Mobbingverhalten zu prüfen und bei festgestellten Verstößen Abhilfemaßnahmen oder Bußgelder gegen den Arbeitgeber zu verhängen. Obwohl die Arbeitsaufsichtsbehörde dem Opfer nicht direkt eine Entschädigung zusprechen kann, haben ihre Feststellungen in Gerichtsverfahren einen erheblichen Beweiswert und stellen gleichzeitig einen wirksamen Druck auf den Arbeitgeber dar, für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen.


Womit sich die Arbeitsaufsichtsbehörde befassen kann

  • prüft die Einhaltung des Arbeitsgesetzbuches und der Arbeitsschutzvorschriften,
  • prüft, ob der Arbeitgeber den Grundsatz der Gleichbehandlung (§ 13 ZP) einhält,
  • kann Mobbing, Bossing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz untersuchen.


So reichen Sie eine Beschwerde ein

  • schriftlich (per Post oder persönlich),
  • elektronisch (über die Website der Nationalen Arbeitsinspektion – www.ip.gov.sk),
  • Anonym können Vorschläge ohne Nennung eines Namens bearbeitet werden, mit einem offenen Vorschlag haben Sie jedoch eine bessere Chance, Feedback zu erhalten.


Was ist im Vorschlag anzugeben?

  • Identifikation des Arbeitgebers (Name, Adresse, Ausweisnummer),
  • Beschreibung konkreter Taten, was geschieht, wer der Täter ist, seit wann und wie oft,
  • Wenn Sie Beweise haben (E-Mails, Notizen, Zeugen), ist es ratsam, diese beizufügen.
  • Kontakt mit Ihnen aufnehmen (falls Sie nicht anonym bleiben möchten).


Wie die Inspektion durchgeführt wird

  • Das Arbeitsinspektorat sendet die Inspektion direkt an den Arbeitgeber.
  • prüft Unterlagen, befragt Mitarbeiter,
  • Das Ergebnis wird im Kontrollbericht festgehalten.


Mögliche Folgen für den Arbeitgeber

  • Verhängung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,
  • Verhängung eines Bußgeldes (bis zu 100.000 € bei schwerwiegendem Verstoß),
  • Im Falle einer Diskriminierung kann der Arbeitnehmer diese Erkenntnisse als Beweismittel in einer Klage verwenden.

Wichtig zu wissen

  • Die Arbeitsaufsichtsbehörde gewährt keine Entschädigung, sie kann lediglich einen Gesetzesverstoß feststellen und den Arbeitgeber sanktionieren.
  • Wenn Sie finanzielle Genugtuung oder Schadensersatz wünschen, müssen Sie sich an einen Anwalt und das Gericht wenden.
  • Allerdings ist die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde sehr sinnvoll, da deren Protokoll eine hohe Beweiskraft hat.

Abschließend

Wenn Sie Mobbing oder Bossing am Arbeitsplatz erleben, sind Sie nicht allein. Die Anwaltskanzlei LEXANTE ist bereit, Ihre Interessen zu vertreten, von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor dem Arbeitgeber oder dem Gericht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen, empfehlen die geeignete Vorgehensweise und ergreifen Maßnahmen zu Ihrem Schutz. Unser Ziel ist es, dass Sie sicher sein können, dass inakzeptables Verhalten Ihnen gegenüber nicht unbeantwortet bleibt. Wir wissen, dass Mobbing und Bossing mit Angst, Verlust des Selbstvertrauens oder Sorge um die Arbeit verbunden sein können. Deshalb gehen wir jeden Fall einfühlsam, individuell und mit größter Betonung Ihrer Sicherheit und Würde an. LEXANTE bietet Ihnen nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch Unterstützung in einem Prozess, der sowohl psychisch als auch fachlich anspruchsvoll sein kann. Mit uns bekommen Sie einen Partner, der Ihnen zur Seite steht und Ihre Rechte konsequent vertritt, damit Sie sich bei der Arbeit wieder frei und sorgenfrei fühlen können.

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